Gelsenkirchen. Mit 1300 Unterschriften versucht Metim D. eine Genehmigung dafür zu bekommen, künftig in Marl einen Schlachtbetrieb nach muslimischem Ritus zu betreiben. Sollte D. seine Genehmigung erhalten, könnte er in Zukunft rund 140 Tonnen Fleisch durch Schächtung produzieren.

Der Saal im Gelsenkirchener Verwaltungsgericht ist bis auf den letzten Platzt gefüllt. Es geht um ein sensibles Thema. 1300 Unterschriften, darunter viele aus Gelsenkirchen, hatte Metim D. gesammelt. Der Geschäftsmann will in Marl einen Schlachtbetrieb eröffnen, in dem täglich 400 Rinder und 1000 Schafe nach muslimischem Ritus geschächtet werden sollen.

Der Mann klagte gegen den ablehnenden Bescheid der Kreisverwaltung Recklinghausen. Die Unterschriften sieht er als Beleg dafür, dass seine zukünftigen Kunden ausschließlich „reines“ Fleisch verzehren würden.

So müsste eine Ausnahmegenehmigung, die nach dem Tierschutzgesetz erforderlich ist, nach Meinung des Klägers erteilt werden. Mit den Schlachtergebnissen, die in seinem Betrieb erreicht werden sollen, hätten mehrere Städte mit Fleisch versorgt werden können.

Glaubensgründe wurden nicht angeführt

Aus den täglich produzierten 140 Tonnen, so hatte die Verwaltung errechnet, könnten 560.000 Portionen zubereitet werden. Eine Menge, so meinte das Gericht, die in keinem Verhältnis zu dem vorgesehenen Kundenstamm von 1300 Abnehmern stünde. Auch hatten die Unterzeichner nicht erklärt, dass sie aus Glaubensgründen aussschließlich Fleisch von geschächteten Tieren essen dürften.

Eine Kurzzeitbetäubung der Tiere vor dem Schächten hatte der Kläger nicht in Erwägung gezogen. Das Gericht legte dem Mann nahe, seine Klage zurückzunehmen, da sie kaum Erfolg haben würde. Er habe nicht ausreichend dargelegt, warum er die Tiere zwingend schächten müsse und auch nicht nachgewiesen, dass geeignete Personen die Tiere töten würden. D. zog die Klage zurück und will einen neuen Antrag stellen.