Gelsenkirchen. . Antragssteller haben nur eine geringe Erfolgsquote. Ab 2013 startet auch in Gelsenkirchen der elektronische Rechtsverkehr.
Immer häufiger bekommt auch das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht die Probleme zu spüren, denen sich Asylbewerber in ihrer Heimat ausgesetzt sehen. Allein 1246 von 7500 Verfahren, die seit Anfang des Jahres eingingen, betrafen das Asylrecht. Jetzt legte das Gericht seinen Jahresbericht vor.
Gegenüber dem Vorjahr (777) versuchten zusätzlich 470 Kläger ihr Recht auf Asyl auf dem Gerichtsweg zu erreichen. Die Zahl klagender Roma aus Serbien und Mazedonien verdoppelte sich. Drei Viertel der Menschen stammen aus Serbien. Bernhard Fessler, Präsident des Verwaltungsgerichts, sieht die Ursache für den Anstieg der Klagen in der Visafreiheit, die in den Ländern für die Einreise nach Deutschland gelte. Vor zwei Jahren beschäftigten sich Richter in drei Kammern mit Asylverfahren. „Ab Januar 2013“, so Fessler, „werden wir eine sechste Kammer einrichten.“ Politische Verfolgung gibt es in beiden Ländern nicht. Viele kommen, weil sie dort keine Heimat sehen oder unter miserablen sozialen Verhältnissen leben müssen.
Mediation als Alternative
So haben die Richter häufig zu klären, ob Krankheiten, unter denen Asylbewerber leiden, zwingend nur hier behandelt werden können. Oft fehlt es in den Heimatländern an ambulanter Hilfe oder Krankenhäusern. Doch die Erfolgsquote bei den Klagen – meist gegen Städte oder Kreise, die den Asylantrag abgelehnt haben – liegt unter fünf Prozent.
Nicht immer muss ein Rechtsstreit auch zu einem Klageverfahren führen. Es kann auch ein Mediator eingeschaltet werden. Über 30 Mediationsverfahren führten vorzeitig zu einer Einigung der Parteien. Fessler: „Im nächsten Jahr werden drei Güterichter tätig sein und Verfahren zur Konfliktbegleitung außerhalb des klassischen Klageverfahrens anbieten.“
Elektronischer Weg unbeliebt bei Juristen
Von moderner Technik profitiert 2013 auch das Verwaltungsgericht. Klagen und Rechtsmittel können durch die Einrichtung des „Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs“ (EGVP) per elektronischen Schriftsätzen eingereicht werden. Für Notare ist der elektronische Rechtsverkehr verpflichtend. Für Anwälte gilt eine Übergangsvorschrift von zehn Jahren. In Juristenkreisen scheint das elektronische Klagezeitalter wegen der hohen Investitionen in Signatur- und Lesekarten wenig beliebt zu sein.
Die durchschnittliche Laufzeit eines Verfahrens betrug zehn Monate. 7959 Verfahren, darunter 1017 Asylsachen, konnten von Januar bis Ende November erledigt werden.