Hamm/Recklinghausen. Tätowierer müssen Schmerzensgeld zahlen, wenn das Tattoo nicht so aussieht wie abgesprochen. Das hat das Oberlandesgericht in Hamm bestätigt. Eine Frau hatte ihren Tätowierer auf Schmerzensgeld verklagt, weil das Tattoo schlampig gestochen worden war.

Wer mit einem mangelhaften Tattoo leben muss, kann den Tätowierer zur Zahlung von Schmerzensgeld verpflichten. Darauf hat das Oberlandesgericht (OLG) in Hamm am Freitag hingewiesen - es bezog sich dabei auf ein Urteil des Landesgerichts Bochum. Eine Frau aus Recklinghausen hatte einen Tätowierer aus Oer-Erkenschwick auf Schmerzensgeld verklagt, weil ihr Tattoo nicht dem ursprünglichen Entwurf entspreche.

Das OLG wertete das Stechen der Tätowierung als Körperverletzung. Der Beklagte schuldet der Frau 750 Euro und muss weitere Kosten übernehmen, die beim Entfernen des Tattoos entstehen. Der Mann hatte angeboten, die Nachbesserung selbst zu übernehmen - darauf muss sich die Geschädigte laut Gericht nicht einlassen. (dpa)