Gelsenkirchen. Wer in Gelsenkirchen ein Osterfeuer abbrennen möchte, hat einige Regeln zu beachten. Dazu zählt unter anderem, dass nur unbehandelte Hölzer oder von Blättern befreiter Baum- oder Strauchschnitt verbrannt werden dürfen.

Das Abbrennen von großen Feuern zu Ostern ist eine seit Jahrhunderten gefestigte Tradition.

Wer in den kommenden Wochen ein solches Brauchtumsfeuer entzünden möchte, sollte allerdings ein paar Regeln beachten: So müssen alle Osterfeuer bis spätestens Ende dieser Woche beim Referat Umwelt angemeldet werden. Erlaubt sind die Feuer im Zeitraum vom 10. April (eine Woche vor Gründonnerstag) bis zum 28. April (eine Woche nach Ostermontag) in der Zeit von 18 bis 22 Uhr.

Für jeden zugänglich

Voraussetzung für das Abbrennen ist außerdem, dass es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt: Das Osterfeuer muss sich an eine größere Teilnehmerzahl richten und für jedermann zugänglich sein. Veranstalter können zum Beispiel Kirchengemeinden, Vereine, Verbände oder andere öffentliche Einrichtungen sein.

„In Gelsenkirchen sind für die bevorstehende Osterzeit bereits 47 Brauchtumsfeuer angemeldet und genehmigt“, teilt Oliver Schäfer, stellvertretender Pressesprecher der Stadt Gelsenkirchen mit. Bis vor Kurzem habe man noch mit Bedenken auf die immer weiter ansteigende Anzahl an Brauchtumsfeuern reagiert, schließlich seien diese eine enorme Belastung für die Umwelt, wie bereits Messergebnisse zur Feinstaubbelastung belegten.

Entspannte Situation

Die Anzahl der angemeldeten Brauchtumsfeuer sei in den vergangenen Jahren aber relativ konstant und die Gesamtsituation habe sich aufgrund neuer Regularien deutlich entspannt: „Die Bürger wissen mittlerweile in der Regel, welche Auflagen sie beim Ausführen eines Brauchtumfeuers zu beachten haben“, so Schäfer weiter.

Dazu zählt unter anderem, dass nur unbehandelte Hölzer oder von Blättern befreiter Baum- oder Strauchschnitt verbrannt werden dürfen. Außerdem müssen bei jeder Anmeldung zwei volljährige, für die Veranstaltung verantwortliche, Personen benannt werden.

Ein Osterfeuer veranstaltet in diesem Jahr am 19. April zum Beispiel das Technische Hilfswerk Gelsenkirchen auf der Adenauerallee 100.