Gelsenkirchen. Die Entscheidung, flächendeckend einen Mindeslohn in Höhe von 8,50 Euro einzuführen, wird positiv aufgenommen. DGB-Regionschef Josef Hülsdünker sieht keine Verlierer angesichts dieser Entscheidung. Gelsenkirchens Sozialdezernentin Karin Welge meint, dass harte Arbeit nun auch entsprechend bezahlt würde.
Die Vorsitzenden von CDU, SPD und CSU haben sich auf einen flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 Euro geeinigt. Der Plan, nur Jugendliche bis 18 Jahre vom gesetzlichen Mindestlohn auszunehmen, stieß bei den Arbeitgebern umgehend auf heftige Kritik.
Der Chef der Arbeitsagentur Gelsenkirchen, Karl Tymister, wollte auf Anfrage der WAZ-Redaktion, ob es lokale Gewinner und Verlierer geben würde, keine Stellungnahme abgeben. Es handele sich um einen politischen Prozess, den er nicht kommentieren wolle.
DGB-Chef: Es gibt keine Verlierer
Für Sozialdezernentin Karin Welge kommt die Frage nach einer Beurteilung „im Prinzip zwei Tage zu früh“. Sie müsse das Papier erst einmal auf dem Tisch haben, um es einer eingehenden Beurteilung unterziehen zu können. Grundsätzlich aber, so die Stadträtin, würde es in Gelsenkirchen einige Branchen geben, die in Bereichen angesiedelt seien, in denen teilweise Löhne unterhalb der vorgeschlagen 8,50 gezahlt würden, etwa Reinigungsfirmen. „Erfreulich ist also, dass künftig harte Arbeit entsprechend bezahlt werden soll. Davon können viele Gelsenkirchenerinnen und Gelsenkirchener profitieren.“ Ob der Mindestlohn von 8,50 Euro ausreiche, um die Zahl der Aufstocker spürbar zu senken, müsse man abwarten. Welge: „Nun ist wenigstens ein erster Schritt in die richtige Richtung gemacht worden. In zwei Jahren muss man das Erreichte beurteilen und sehen, wie es mit dem System weitergeht.“
Aus Sicht des DGB-Vorsitzenden Josef Hülsdünker, gibt es beim Mindestlohn keine Verlierer. Allerdings verwies der Gewerkschafter darauf, dass es trotz gesetzlicher Mindestlohnregelung für eine Gruppe von Arbeitnehmern etwas länger dauern könnte, bis sie 8,50 Euro Stundenlohn bekommen. „Bis Ende 2016 laufen die Tarife, die unter dem Mindestlohn liegen, weiter.“ Spätestens Anfang 2017 müsse sich das dann ändern. Vom Mindestlohn profitieren könnten auch Beschäftigte von Leiharbeitsfirmen im Ausland. Denn nach dem Entsendegesetz müsse z.B. ein polnischer Unternehmer seinen Leuten das zahlen, was ein deutscher Mitarbeiter verdient.