Gelsenkirchen. Seit 1. Januar gibt es beim Caritasverband Stundenlöhne, die an die der Angestellten angepasst sind. Das gilt nicht für Leiharbeitnehmer der CarGE
Es war ein langes Ringen. Mit dem Ergebnis, dass die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) des Deutschen Caritasverbandes in punkto Bezahlung angepasst wurden. Besser gesagt: angepasst werden mussten. Dass sich die Stundenlöhne von geringsfügig Beschäftigten an die der Angestellten anlehnen, das hatten Arbeitsrichter der Caritas ins Hausaufgabenheft diktiert.
Schon im September 2013 hatte der Gelsenkirchener Caritasdirektor Peter Spannenkrebs bei allem Verständnis für das anliegen die Befürchtung geäußert, dass die Personalkosten um 20 bis 30 Prozent steigen würden. Was nun seit 1. Januar der Fall ist. Die neue finanzielle AVR-Regelung gilt für die 45 Minijobber des Caritasverbandes, die überwiegend im Bereich der offenen Ganztagsschule und in der ambulanten Pflege eingesetzt sind.
97 Minijobber sind bei der CarGE unter Vertrag
Wenn auch ebenfalls mit einer Erhöhung der Stundenlöhne auf den als Mindestlohn politisch diskutierten Satz von 8,50 Euro verbunden, aber dennoch anders gelagert ist das Lohngefüge bei der CarGE-Service GmbH. Geschäftsführer des Caritas eigenen Unternehmens: Peter Spannenkrebs. Die CarGE fungiert auch als Leiharbeitsfirma für die Caritas. 97 geringfügig Beschäftigte sind hier nach Worten von des Caritaschefs beschäftigt.
Eingesetzt sind sie in den Bereichen Küche, Pforte, Reinigung, Betreuung und Hauswirtschaft, und zwar vorzüglich in der offenen Ganztagsschule und der ambulanten Altenpflege. Spannenkrebs macht keinen Hehl daraus, dass die Arbeit ohne die CarGE gar nicht zu stemmen sei. Zumal, wie er sagt, die personellen Mehrkosten durch die AVR-Anpassung für die Caritas-Minijobber ohnehin im Ergebnis nur über eine Arbeitsverdichtung geregelt werden können. „Wir können nicht mehr Personalkosten refinanzieren.“
Geringfügige Lohnerhöhung für Leiharbeitnehmer
Das heißt im realen Arbeitsalltag: Ein frei werdende Stelle wird nicht neu besetzt, sondern durch den Einsatz vorhandener Arbeitskräfte aufgefangen.
Die Arbeitsverträge bei der CarGE basieren auf den Tarifverträgen zur Zeitarbeit zwischen dem Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen (BZA) und den DGB-Gewerkschaften. Und dabei kamen eben die viel beschworenen 8,50 Euro heraus. Eine, wie Spannenkrebs sagt, vergleichsweise geringfügige Erhöhung.