Gelsenkirchen. . Ein Gelsenkirchener wurde beim Einbruch in die Düsseldorfer Kultkneipe „Et Kabüffke“ erwischt. Das Amtsgericht verhängte nun fünf Monate auf Bewährung für den 24-Jährigen und 100 Euro Auflage. Es war ein Wachmann (63) der Brauerei „Uerige“, der auf den Einbruch aufmerksam wurde.
Ob sie ein typisches Souvenir aus Düsseldorf wollten, weiß man nicht. Nur so viel ist klar: Der Plan misslang. Drei junge Gelsenkirchener brachen in die Kult-Kneipe „Et Kabüffke“ in der Düsseldorfer Altstadt ein, den Ausschank des Kräuterschnapses „Killepitsch“ und wurden erwischt. Ein Täter (24) wurde jetzt zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Es war ein Wachmann (63) der Brauerei „Uerige“, ebenfalls eine Institution der Landeshauptstadt, der in der Nacht auf den 7. Dezember 2012 gegen 3 Uhr auf das Geschehen aufmerksam wurde. Auf seiner Runde „hörte ich von gegenüber Stimmen und Fensterklirren.“ Beim Blick durch die Tür sah er einen Mann vorm „Kabüffke“, der wohl Schmiere stand. Er rief sofort die Polizei, die gerade in der Nähe war und nach einer Minute erschien.
Die Beamten trafen vor dem Haus zwei Männer, die in verschiedene Richtungen wegliefen. Sie schnappte einen 15-Jährigen und den Angeklagten, der über ein Kabel stolperte. Dann zwängte sich noch ein dritter Mann durchs Fenster auf die Straße: „Ich hätte nie gedacht, dass da überhaupt jemand durchpasst“, so ein Polizist im Prozess. Die Öffnung war nur etwa 30 mal 40 Zentimeter groß.
Allein auf der Anklagebank
Der Mann konnte entkommen. Dummerweise ließ er seine Jacke zurück, mit seinem Ausweis. Daher kennt die Polizei ihn. Aber den Prozess machen konnte man dem ebenfalls 24-Jährigen bisher nicht: Er ist verschwunden. Und mit ihm 90 Euro, die in der Kasse fehlten. Das Verfahren gegen den jüngsten wurde im Hinblick auf andere Verfahren eingestellt.
So saß jetzt allein der 24-Jährige auf der Anklagebank im Düsseldorfer Amtsgericht. Er wollte sich an nichts mehr erinnern. Aber er habe ja alles der Polizei gesagt. Das Gericht verlas dann diese Aussage, nach der sie zu dritt in der Altstadt gewesen seien. Er sei nicht eingebrochen, „vielleicht war es jemand von uns, aber ich nicht.“ Und wenn es jemand von ihnen gewesen sei, dann „nur, weil er betrunken war“.
Das Gericht glaubte ihm nicht, dass er unbeteiligt war. Es verurteilte ihn zu fünf Monaten auf Bewährung. Als Auflage muss er zudem 100 Euro an die Staatskasse zahlen.