Gelsenkirchen. . Ein langes Strafregister hat ein 23-jähriger Gelsenkirchener. Jetzt wurde er vom Amtsgericht zu einer dreimonatigen Haftstrafe verurteilt. Für fünf Schwarzfahrten erhielt er eine Geldstrafe von 900 Euro.

Erst 23 Jahre alt ist der Gelsenkirchener, der in seinem jungen Leben schon häufiger die düstere Atmosphäre in Gerichtssälen kennengelernt hat. Gestern, als er auf einer Anklagebank im Amtsgericht sitzt, scheint er es recht locker zu nehmen, mal wieder einem Richter gegenüber sitzen zu müssen. Ein versuchter Diebstahl und fünf Straßenbahnfahrten ohne Ticket brachten ihn erneut vor Gericht.

Richter Horst Warda reagiert verblüfft, als der 23-Jährige ihm die Motive für den geplanten Diebstahl nennt. Er hätte noch kein Geburtstagsgeschenk für einen Verwandten gekauft. Das wollte er sich am 12. März 2011 bei einem Einbruch ins Café Kaue an der Uechtingstraße besorgen. Doch der nächtliche „Geburtstagseinkauf“ wurde von der Polizei gestoppt.

Auch seine kostenlosen Fahrten mit der Bahn endeten unglücklich. Aufmerksame Kontrolleure beendet die Touren. Fünfmal hatte er sich Freifahrten mit der Linie 301 und 302 gegönnt. Auch die brachten ihm eine Anzeige ein. Einige Backpfeifen, die er einem Kumpel verpasste, weil der nicht wie versprochen sein Fahrrad verleihen wollte, spielten vor Gericht keine Rolle mehr. Der Kumpel, der leicht am Ohr verletzt wurde und ein Hämatom im Gesicht erlitt, hatte kein Interesse mehr an einer Strafverfolgung. Die Staatsanwältin sah kein öffentliches Interesse mehr, das Gericht ließ den Anklagepunkt fallen.

Summe der Delikte führte zu einer Haftstrafe

Der 23-Jährige hat die Gesamtschule ohne Abschluss verlassen, eine Ausbildung abgebrochen. Über 7000 Euro Schulden hat er mit Handy-Verträgen und durch Mietrückstände angehäuft. Sein Strafregister ist üppig gefüllt. Wegen Körperverletzung, Beleidigung, Widerstands, Fahren ohne Führerschein hatten Gerichte den 23-Jährigen in den letzten Jahren verurteilt. Arbeitsstunden, Geldstrafen und Jugendarrest brummten ihm die Richter auf.

Es war die Summe der Delikte in den letzten Jahren, die das Gericht veranlassten, das Urteil gleich mit mehreren Auflagen zu versehen. Zum ersten Mal spürt der 23-Jährige die Härte einer Freiheitsstrafe. Drei Monate verhängte das Gericht, verbunden mit einer Bewährungszeit von zwei Jahren. Er wird der Aufsicht eines Bewährungshelfers unterstellt, muss jeden Wohnungswechsel melden und 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Sehr teuer werden mit 900 Euro Geldstrafe nachträglich die Schwarzfahrten. „Ich will sie davor bewahren, dass es so weitergeht“, redete der Richter dem Angeklagten ins Gewissen. „Sie sind auf dem besten Weg, ein strafrechtliches Schwungrad in Bewegung zu setzen.“