Essen./Gelsenkirchen. .
„Milde“ nennt Richter Rudolf Fink das Urteil. Dabei hat die VII. Essener Strafkammer den 23 Jahre alten Angeklagten Christoph K. aus Bulmke-Hüllen gerade zu sechseinhalb Jahren Gefängnis wegen schweren Raubes verurteilt. Vor dem Landgericht Karlsruhe erwartet den Gelegenheitsarbeiter noch ein weiteres Verfahren wegen Raubes.
„Milde“ nannte der Richter das Strafmaß, weil es ohne das Geständnis des Angeklagten weit höher ausgefallen wäre. Den Spielraum hatte das Landgericht Essen, denn die Mindeststrafe für schweren Raub beträgt fünf Jahre Haft.
Mit unbekannten Komplizen, so stellte das Essener Gericht fest, plante er den hinterhältigen Überfall auf einen Schmuck- und Antiquitätenhändler. Telefonisch boten sie dem Geschäftsmann aus Fürth Antiquitäten an. Wie vereinbart traf er am 5. November 2011 in Gelsenkirchen ein. Doch direkt an der Tür überfielen der Angeklagte und seine Freunde den Mann. Sie traten ihn, schlugen mit Stöcken auf ihn ein. Dann zogen sie ihm einen Ring vom Finger, rissen ihm eine Goldkette vom Hals und nahmen ihm noch 650 Euro Bargeld aus der Tasche. Beute: rund 4000 Euro.
Einbrüche nach Selbstanzeige aufgeklärt
Im Jahr zuvor war Christoph K. bereits in die Wohnung der Nachbarin seiner Mutter eingebrochen. Schmuck für rund 3000 Euro nahm er mit. Und im April 2011 drang er in die Wohnung des Nachbarn seines Cousins ein. Da packte er einen Flachbildschirm, ein Laptop und weitere Elektronikartikel ein. Wert: rund 2000 Euro. Die Einbrüche hätte die Polizei ohne die Selbstanzeige des Angeklagten nicht aufklären können. Beim Überfall auf den Schmuckhändler hatte dieser ihn allerdings später in der Polizeikartei identifizieren können. Geständig ist K., seine Komplizen nennt er aber nicht. Aus dem Milieu löst er sich also nicht, sagt später das Gericht.
Christoph K., der große, massige Mann auf der Anklagebank, hat keinen leichten Lebensstart gehabt. Er ist bei seiner Mutter aufgewachsen, ohne Vater. Sie bekam von zwei anderen Männern zwei weitere Kinder. Von seinem leiblichen Vater weiß er wenig, hörte aber, dass dieser lange in Haft war. Er soll in ganz Gelsenkirchen als aggressiver Mann bekannt gewesen sein, berichtetet die psychiatrische Gutachterin Marianne Miller. Die Schullaufbahn beendete Christoph K. trotz Sonderschule und Fördermaßnahmen ohne Abschluss. Das war 2006, seitdem gab es nur noch Gelegenheitsjobs. Er hätte sich aber weitergebildet, hat er der Gutachterin erzählt, und Sendungen auf N24 oder Galileo genannt.
Staatsanwalt Karlheinz to Roxl nennt es nachher „absolut schäbig“, bei der 80-Jährigen einzubrechen, nennt den Überfall auf den Schmuckhändler eine „feige Tat“. Rechtsanwalt Wolfgang Hirth hält dem nicht viel entgegen, erinnert aber daran, wie jung der Mandant noch sei. Das Gericht geht darauf ein. „Sie waren nicht auf Rosen gebettet“, spricht Richter Fink in der Urteilsbegründung den Angeklagten an, „aber für seinen Lebensweg ist jeder selbst verantwortlich“.