Gelsenkirchen. Bis zum 13. Februar bleiben die Finanzämter Gelsenkirchen noch die direkten Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Kraftfahrzeugsteuer. Ab dem 14. Februar aber sollten sich die Bürgerinnen und Bürger ausschließlich an das Hauptzollamt Dortmund wenden, teilt die Behörde mit. Dann ändert sich von einem auf den anderen Tag die Zuständigkeit.
Auf die Gelsenkirchener Autofahrer kommt vom 14. Februar 2014 an eine Veränderung zu: Dann übernimmt das Hauptzollamt Dortmund die Bearbeitung der Kraftfahrzeugsteuer von beiden Gelsenkirchener Finanzämtern.
„Bis zum 13. Februar bleiben die Finanzämter noch direkte Ansprechpartner für alle Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer. Ab dem 14. Februar aber sollten sich die Bürgerinnen und Bürger ausschließlich an das Hauptzollamt Dortmund wenden“, sagt Werner Winkelmann, Leiter der Kraftfahrzeugsteuerstelle. Das Finanzamt habe ab diesem Zeitpunkt keine Möglichkeit mehr, Anträge zu bearbeiten und Fragen zu beantworten, weil sämtliche Unterlagen und Daten an die Zollverwaltung übergeben sein werden.
Kraftfahrzeugsteuer ist als Bundessteuer ausgestaltet
Zum Hintergrund: Die Kraftfahrzeugsteuer ist seit dem 1. Juli 2009 als Bundessteuer ausgestaltet. Das war für die Gelsenkirchener bisher kaum zu erkennen, zumal die Verwaltung bisher durch die Landesbehörden (Finanzämter) erfolgte. Da NRW nun seine Daten im Februar 2014 übergibt, ist damit ausschließlich die Zollverwaltung für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig.
Bescheide, die vom Finanzamt erteilt wurden oder noch erteilt werden, behalten auch nach dem 13. Februar 2014 ihre Gültigkeit. Auch gewährte Vergünstigungen müssen nicht neu beantragt werden. Die örtlichen Zulassungsstellen bleiben weiterhin zuständig u.a. für Anmeldungen, Ummeldungen, Halterwechsel und Außerbetriebsetzungen.
Zentrale Auskunftsstelle der Zollverwaltung
Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.zoll.de und www.fm.nrw.de. Fragen beantwortet ab Februar die zentrale Auskunftsstelle der Zollverwaltung unter 0351 44834-550 oder per E-Mail: info.kraftst@zoll.de