Gelsenkirchen/Gladbeck. . Die Gladbeckerin Gabriele Hillenbrand engagiert sich seit 25 Jahren als ehrenamtliche Richterin am Arbeitsgericht Gelsenkirchen. Ihr Anspruch ist es, eine unabhängige Haltung einzunehmen. Zum Dank für ihren Einsatz gab es nun die bronzene Ehrennadel des Landes NRW.

Ehrenamtliche Mitarbeiter sind in der Gesellschaft unentbehrlich. Das gilt erst recht für die Justiz. Ohne die Hilfe ehrenamtlicher Richter können beispielsweise die Kammern am Gelsenkirchener Arbeitsgericht nicht entscheiden. Wenn der Vorsitzende als hauptamtlicher Richter das Urteil spricht, sind die ehrenamtlichen Richterkollegen, die Schöffen, gleichberechtigt an dem Beschluss beteiligt.

Die Gladbeckerin Gabriele Hillenbrand, eine von 100 Ehrenamtlichen, sitzt schon seit 25 Jahren am Richtertisch. Sie erhielt jetzt als Dank für ihr Engagement die bronzene Ehrennadel des Landes NRW.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber schlagen Schöffen vor

Ein Arbeitsgericht ist ohne ehrenamtliche Richter nicht beschlussfähig. Ehrenamtliche Richter, auch Schöffen genannt, werden für die Arbeitnehmerseite häufig von Kirchen und Gewerkschaften vorgeschlagen.

Arbeitgeberverbände und Kammern schlagen Kandidaten als Arbeitgebervertreter vor. Ehrenamtliche Richter müssen 25 Jahre alt sein und im Bezirk des Arbeitsgerichts wohnen. Sie sind zunächst fünf Jahre im Amt.

54 Arbeitgebervertreter und 58 Arbeitnehmervertreter sind in Gelsenkirchen ehrenamtlich tätig.

Das Gelsenkirchener Arbeitsgericht ist für Bottrop, Gelsenkirchen und Gladbeck zuständig.

Die 59-Jährige bringt als Personalleiterin eines Unternehmens in Bottrop genügend Wissen mit über Betriebsabläufe und Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Auf den Geschmack gekommen, selbst mitzuhelfen, Streitigkeiten vor Gericht schlichten zu können, ist sie durch einen ehrenamtlichen Richter gekommen. „Der hat mich zu Sitzungen mitgenommen und mich schließlich vorgeschlagen.“ Daraus sind dann 25 Jahre geworden.

Als Interessenvertreter der Arbeitgeberseite sieht sich Gabriele Hillenbrand nicht, auch wenn sie offiziell als Vertreterin von der Unternehmerseite gilt. In jedem Gericht sitzen als ehrenamtliche Richter jeweils ein Vertreter der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite. Unabhängig zu urteilen, ist für die 59-Jährige die wichtigste Voraussetzung für ihr Amt. „Ich nehme zwar eine Haltung ein, aber nicht für eine Seite“, sagt Gabriele Hillenbrand.

Oft geht es um Nichtigkeiten

Ihre Erfahrung im Gerichtssaal: „Viele Fälle hätte man im eigenen Haus lösen können und nicht vor dem Arbeitsgericht austragen müssen.“ Sie hat festgestellt, dass Streitigkeiten vor allem bei kleinen Betrieben zugenommen haben. „Die haben keinen Betriebsrat. Da gibt es Auseinandersetzungen wegen Nichtigkeiten, die ich nicht nachvollziehen kann. Die Kultur im Betrieb ist enorm wichtig. Wenn das Verständnis nicht stimmt, nutzt Schutzrecht auch nichts mehr.“

Mitglied des Gerichts zu ein, bedeutet für Gabriele Hillenbrand nicht nur, Einblicke in viele Arbeitsabläufe bekommen zu haben. Sie hat auch gelernt, viele rechtliche Beurteilungen besser zu verstehen. Als deprimierend empfindet sie mitunter Aufritte der Parteien vor Gericht. Es sei traurig zu erleben, dass so mancher Arbeitgeber seinen Angestellten gar nicht mehr kenne. Eine weitere Entwicklung bekommt sie auch vor Gericht zu spüren: den zunehmenden Abbau von Arbeitsplätzen im Lauf der Jahre.

Vier bis fünf Termine hat Gabriele Hillenbrand im Jahr quer durch alle Kammern. Sie geht gerne zu den Sitzungen, sagt nur dann ab, wenn im eigenen Unternehmen eine Betriebsversammlung ansteht. In Gerichtsverhandlungen hat sie erlebt, dass man auch bereit sein muss, nachzugeben, den Schwächeren beizustehen. Eine Lebensphilosophie nimmt sie auf der Heimfahrt häufiger mit nach Hause. „Man lernt sehr viel darüber, wie man es nicht machen soll.“ Und wenn die Amtszeit nach fünf Jahren abgelaufen ist, ist sie wieder bereit zur nächsten Verlängerung.