Viele Chefärzte haben ihre Anstellung an Krankenhäusern oft per Einzelvertrag geregelt. Entscheidend bei konfessionellen Trägern sind die Arbeitsvertragsrichtlinien.

Krankenhausleitungen folgen bei Vertragsgesprächen in der Regel den Empfehlungen ihrer Träger. Es besteht auch die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle der Caritas einzuschalten.