Gelsenkirchen. Arbeitsrichter fordern die Anpassung der Stundenlöhne an die der Angestellten. Caritasdirektor Peter Spannenkrebs sagt, dann würden die Personalkosten um 20 bis 30 Prozent steigen.
Es sind insgesamt 45 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, – und keine 100 – die beim Gelsenkirchener Caritasverband als geringfügig Beschäftigte tätig sind. Und zwar, wie Caritasdirektor Peter Spannenkrebs erklärt, „überwiegend im Bereich der offenen Ganztagsschule, wenige sind auch in der ambulanten Pflege eingesetzt“.
Um just die geringfügig Beschäftigten und ihre Löhne ab Januar 2014 geht es bekanntlich zurzeit in den Verhandlungen der arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas auf Bundesebene. Mitarbeiter-Vertretung und Arbeitgeber ringen um eine Lösung.
„Es gilt das Prinzip Konsens“
Die Krux für den katholischen Arbeitgeber: Arbeitsrichter wollen, dass Minijobber denselben Brutto-Stundenlohn wie Angestellte bekommen. Für den Gelsenkirchener Caritasverband würde das laut Peter Spannenkrebs um 20 bis 30 Prozent steigende Personalkosten mit sich bringen. Das Problem: „Die Mitarbeiter im geringfügigen Beschäftigungsverhältnis sind in Bereichen eingesetzt, wo eine Refinanzierung schlecht möglich ist.“
Daher ringe man zurzeit um neue Strukturen in den Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR). „Es gilt das Prinzip Konsens“, betont Spannenkrebs. Der im übrigen fest stellt, dass die Minijobber auch über das Vertragsende 31. Dezember hinaus beschäftigt seien. „Die Arbeitsverträge laufen ja weiter, nur der Anhang, der die Bezahlung regelt, muss geändert werden.“
Das Gros verdient 10 Euro
In Gelsenkirchen arbeiten die 45 Minijobber mit unterschiedlichen Stundenzahlen. Manche nur vier, andere bis zu 12 Stunden. „Zwei von ihnen bekommen einen Stundenlohn von 7,50 Euro. Das Gros liegt bei 10 Euro die Stunde.“ Noch mehr gebe es für die wenigen Minijobber in der ambulanten Pflege auch mit Blick auf ihre Qualifizierung. Diese Beschäftigten würden das klassische Modell umsetzen: Hauptjob und Nebenverdienst, so Spannenkrebs. Die Verdienstgrenze liegt bei 450 Euro, der aktuellen Höchstgrenze im Minijob-Bereich. Für alle auf dieser Basis Beschäftigten gilt: Es gibt Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bezahlten Urlaub. Sozialversicherungsabgaben zahlt der Verband pauschal, ob sie Beiträge zur Rentenversicherung zahlen, sei den Mitarbeitern selbst überlassen.
Da er selbst nicht in die tariflichen Verhandlungen eingebunden ist, kann der Gelsenkirchener Caritas-Chef nur wiedergeben, was er gehört hat. Danach soll es im Moment wohl Bewegung am Verhandlungstisch geben. „Ich hoffe, dass es eine tarifliche Einigung gibt und wir die Mitarbeiter ähnlich wie jetzt vergüten können“, wünscht sich Spannenkrebs.