Gelsenkirchen.

Aktuelle Daten zur Betreuungs- und Belegungssituation in den städtischen Horten gab es in der jüngsten Sitzung des Betriebsausschuss der Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung (GeKita).

Im Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2013 zahlte die Stadt Gelsenkirchen 19,6 Mio. Euro Betriebskostenzuschuss für die Kindertagesstätten. 11, 2 Mio. steuerte das Land bei, weitere 1,6 Mio. kamen vom Landschaftsverband. Rechnet man die Gelder für integrative Betreuung (1,2 Mio. Euro), Sprachfördermaßnahmen (0,3 Mio. Euro) etc. hinzu, stellte die öffentliche Hand für sechs Monate Betreuung von Kindergartenkindern 34 Mio. Euro bereit.

Wirtschaftsplan hatte 90.000 Euro bewilligt

Der Mobile Heilpädagogische Dienst (MHD) hat im August 2011 seine Arbeit aufgenommen. Drei Heilpädagoginnen unterstützen seitdem Gruppen, die besonders begleitet werden müssen. Dafür hatte der Rat im Wirtschaftsplan 2011 90.000 Euro bewilligt. Aufgabenschwerpunkte sind u. a. Einsätze und Beratung von Gruppen, Begleitung und Förderung von Kindern mit Entwicklungsverzögerungen, Verhaltensbesonderheiten und Beeinträchtigungen. Die Stadt erfüllt mit diesem Konzept die Vorgaben des KiBiZ-Gesetzes.

Gelsenkirchen hat den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für unter Dreijährige erfüllt. Die Stadt hat aktuell 4941 Plätze in 62 Einrichtungen. Zum Stichtag 30. August gab es 4925 geschlossene Verträge mit Erziehungsberechtigten. Die Zahl der Betreuungsplätze konnte auch erhöht werden, weil die Zahl der Plätze in der Gruppenform II (Kinder im Alter von 3 Mon. bis 3 Jahre) kurzfristig von 10 auf 15 erhöht werden konnte. Diese Möglichkeit wurde in 21 Kitas umgesetzt.

In 15 Mini-Kitas mit zwei, maximal drei Tagespflegepersonen, die in geeigneten Räumen Kinder betreuen, stehen aktuell 123 Plätze für U 3-Jährige bereit. Um neue Tagespflegepersonen zu gewinnen bzw. Kräfte zu halten, hat die Verwaltung die Frage der Festanstellung „in den Ring geworfen“.