Gelsenkirchen. Das Platzsharing in Kindertageseinrichtungen ist ab 1. August möglich. Darüber herrschte im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familien Einvernehmen.

Das U 3-Angebot in den Gelsenkirchener Kindertageseinrichtungen (Kita) liegt aktuell bei 27 Prozent und soll am 1. August, wenn der Rechtsanspruch auf einen solchen Platz in Kraft tritt, 32 Prozent betragen. Jugendamtsleiter Alfons Wissmann gibt eine vorsichtige Prognose ab: „Im Moment sieht es so aus, als würden wir die harten Betreuungsbedarfe befriedigen können.“

Vor diesem aktuellen Hintergrund tut sich nun für Eltern eine ganz neue Möglichkeit der Kinderbetreuung in Einrichtungen auf: das Kita-Platzsharing. Das heißt: Zwei Kinder teilen sich einen Platz. Diskutiert wurde das Modell in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien.

Möglichkeiten intelligent nutzen

Die Initialzündung dazu hatte die FDP-Ratsfraktion mit ihrem Antrag „Betreuungsmöglichkeiten intelligent nutzen und Platzsharing für Kita-Plätze prüfen“ gegeben. Der vom Rat an den Fachausschuss verwiesene Antrag der Liberalen wurde hier auch gleich von einer Verwaltungsmitteilung flankiert. Unter Bezug auf den NRW-Krippengipfel im August 2012 wurden darin zwei Alternativen des Platzteilens vorgestellt. Zum einen das Teilen an unterschiedlichen Tagen, eine Regelung, die ins Kinderbildungsgesetz (Kibitz) passt.

Ebenso Alternative 2: Zwei Kinder teilen sich einen Platz an gleichen Tagen. Also beispielsweise von 7 bis 12 Uhr (Kind 1) und von 12 bis 17 Uhr (Kind 2). Jugendamtsleiter Alfons Wissmann sagte am Mittwoch zur WAZ, er habe im Ausschuss deutlich gemacht, dass er Modell 1, also der tagesweisen Teilung, grundsätzlich den Vorzug gebe. Über die Einführung des Platzsharings herrsche Einvernehmen. „Natürlich kann das Modell schon am 1. August greifen“, so Wissmann auf Nachfrage. In seiner Eigenschaft als Betriebsleiter Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung (GeKita) fügte er hinzu: „Jeder freie Träger muss das aber für sich entscheiden.“

Noch eine Premiere

Momentan stehen er und sein Team vor einer anderen Herausforderung: „Mit allen Eltern, von denen wir wissen, dass sie bei den Kita-Plätzen leer ausgehen, telefonieren wir.“ Auch das ist eine Premiere. Kindertagesstätten, die Eltern abweisen mussten, haben diesen einen Fragebogen der Stadt weiter gereicht. Rund 50 Rückmeldungen sind bei der Stadt angekommen. Teilweise sehr unterschiedliche, was die Einrichtungswünsche angehe, so Wissmann.

Hintergrund der Abfrage: der Rechtsanspruch auf U 3-Betreuung. Und: 30 der 50 Meldungen kommen von Eltern, deren Kinder am 1. August unter drei Jahre alt sind. Für sie und die ü 3-Kinder sollen Lösungen gefunden werden.