Essen/Gelsenkirchen. Erst starb seine Oma, dann wurde seine Ehe geschieden: Verzweifelt überfiel ein 39-Jähriger eine Tankstelle. Auf der Flucht stürzte er in einen Bach, wollte seine Beute in der Mikrowelle trocknen - und verbrannte sie dadurch. Eine Menge Pech, das sah auch das Gericht und verhängte eine milde Strafe.
Pech hatte er nach dem Raub, dafür Glück mit dem Gericht. Der 39-jährige Gelsenkirchener, der seine Beute in der Mikrowelle verbrannt hatte, kam am Freitag mit einer eher milden Strafe davon. Die VI. Essener Strafkammer verurteilte ihn zu zwei Jahren und neun Monaten Haft.
Eigentlich beträgt die Mindeststrafe für einen besonders schweren Raub fünf Jahre Gefängnis. Mit einem Messer hatte er am 13. Mai die Kassiererin in einer Tankstelle an der Ewaldstraße in Resse bedroht und so 500 Euro erbeutet.
In Bach gestürzt
Anschließend verfolgte ihn das Pech. Auf der Flucht verlor er in einem Gebüsch die Orientierung und stürzte in einen Bach. Die durchnässten Geldscheine versuchte er zu Hause in der Mikrowelle zu trocknen. Doch sie fingen Feuer, fast komplett verbrannte seine Beute. Die halbwegs erhaltenen Geldscheine zahlte er im Geldautomaten ein, aber eine Sicherheitssperre behielt sie ein. Zwei Tage später stellte er sich der Polizei.
Im Prozess gestand er die Tat, sprach von einer Ausnahmesituation, weil kurz zuvor seine Oma starb und seine Ehe geschieden wurde. Am Tattag selbst sah er seinen Sohn zufällig nach zwei Jahren Trennung wieder. Er sei auch kein Gewalttäter, sondern ausweislich seiner Vorstrafen nur ein Dieb. Aufgebracht reagierte er, als der psychiatrische Gutachter Dieter Oswald ihm volle Schuldfähigkeit zur Tatzeit bescheinigte. Das Video aus der Überwachungskamera in der Tankstelle hatte gezeigt, wie überlegt und beherrscht er den Überfall ausführte.
Hohe Mindeststrafe
Um von der hohen Mindeststrafe für einen bewaffneten Raub herunter zu kommen, hatte schon Staatsanwältin Susanne Fischer einen minder-schweren Fall angenommen und lediglich drei Jahre und drei Monate Haft gefordert. Das Gericht sah es rechtlich genauso. Richterin Cordelia Bender sprach die emotionale Ausnahmesituation des Angeklagten durch die Schicksalsschläge vor der Tat an. Er sei reuig, habe sich beim Opfer entschuldigt und lediglich ein kleines Küchenmesser, ein Pittermesser, eingesetzt, ohne dem Opfer damit nahe zu kommen. Allerdings müssten auch seine Vorstrafen berücksichtigt werden. Der Angeklagte nahm das Urteil an.