Gelsenkirchen/Essen. Für besonders schweren Raub und gefährliche Körperverletzung wurden drei Gelsenkirchener Jugendliche von der Essener Jugendstrafkammer zu bis zu fünf Jahren Haft verurteilt. Von „schäbigen und feigen Taten“ sprach Richter Günter Busold im Urteil.

Nur zwei Stunden und zwei Überfälle brauchten die drei zur Tatzeit 15 bis 17 Jahre alten Gelsenkirchener, um für mehrere Jahre ins Gefängnis zu kommen. Wegen besonders schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung schickte die Essener Jugendstrafkammer das Trio bis zu fünf Jahre ins Jugendgefängnis.

Von „schäbigen und feigen Taten“ sprach Richter Günter Busold im Urteil. Drei Tage lang hatte das Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit den Abend des 3. März aufgeklärt. Die drei Angeklagten, die aus schwierigen familiären Verhältnissen kommen und alle schon wegen anderer Delikte zu Jugendstrafen verurteilt wurden, waren von Freunden zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung mit einer anderen Gruppe Jugendlicher „angefordert“ worden. Doch die Gegner blieben aus. Alkohol floss, schließlich einigte sich das Trio, nach „lohnenswerten Opfern“ für Raubüberfälle Ausschau zu halten.

Handy erbeutet

Um 19.45 Uhr kam das erste Opfer. Sie stürzten auf einen jungen Mann zu, der über die Brücke „Am Dahlbusch“ ging. Direkt griffen sie ihn an, drohten ihm mit einem Messer und schlugen ihn. Ihre Beute: Das Handy des jungen Mannes.

Sie müssen nur zwei Stunden warten, bis das nächste Opfer kommt. Auf der Mechtenbergstraße passen sie ihn ab. Die Tat beginnt wie beim ersten Mal. Doch sie endet in einer blutigen Eskalation der Gewalt. Zuerst umringen sie ihn nur, schlagen auch ihm ins Gesicht. Erneut erbeuten sie ein Handy. Plötzlich kann der junge Mann sich losreißen. Er rennt weg, stolpert aber und fällt zu Boden. Seine Verfolger sind sofort zur Stelle, treten auf ihn ein. Jetzt wollen sie Geld. Der heute 18-Jährige schreit: „Ich meine es ernst, ich habe ein Messer.“ Kurz danach macht er die Drohung wahr. Messerstiche treffen das Opfer zweimal in den Oberschenkel, denn zur Abwehr hatte der junge Mann die Beine hochgerissen.

Keine Tötungsabsicht

Ursprünglich hatte der 18-Jährige sich wegen versuchten Totschlags verantworten müssen. Die Tötungsabsicht ließ sich aber nicht feststellen, so dass es bei der gefährlichen Körperverletzung blieb. Mit fünf Jahren Jugendstrafe bekam er die höchste Sanktion. Der 18-Jährige soll vier Jahre ins Gefängnis, der 16-Jährige drei Jahre.