Essen.

Seinen 28. Geburtstag feierte er noch im Gefängnis. Seit Dienstag ist der Gelsenkirchener Valid O. vorerst wieder in Freiheit, weil das Landgericht Essen ihn gegen 20.000 Euro Kaution freilässt. Gleichzeitig verurteilte ihn das Gericht wegen Hehlerei zu dreieinhalb Jahren Haft.

Er war der Mann, den die aus Jugendlichen und Erwachsenen bestehende Gelsenkirchener Gullydeckel-Bande als Käufer der Diebesware brauchte, wenn sie Handy-Shops ausräumte. Schnell hatte sie die Aufmerksamkeit des Landeskriminalamtes auf sich gezogen. Ab Mitte 2012 bis zur Festnahme im Februar hatten die jungen Männer nachts vor Geschäften gestanden, einen Gullydeckel aus der Straße gerissen und damit das Schaufenster eingeschmissen. Insgesamt erbeuteten sie Smartphones und Tablet-PC für rund 100.000 Euro.

Weil die Ermittler die Telefone anzapften, bekamen sie mit, wie freimütig die Bandenmitglieder über ihre Einbrüche redeten. Immer wieder gab es den Hinweis auf einen Hehler Walid, der die Ware kaufte. Am liebsten mit Verpackung.

Ermittlungshilfe geleistet

Nachdem am ersten Prozesstag vor der II. Essener Strafkammer nur die Anklage vorgelesen worden war, einigten sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung am Dienstag auf das Strafmaß, das bei einem Geständnis zugesichert wurde. Staatsanwalt Jörg Menard zeigte sich anschließend überrascht von dem offenen und ausführlichen Geständnis, mit dem Valid O. sogar noch Ermittlungshilfe gegen einen anderen Verdächtigen leistete. Allerdings sei der angerichtete Schaden, den der mehrfach vorbestrafte Angeklagte angerichtet habe, sehr hoch.

Verteidiger Siegmund Benecken betonte, dass sein Mandant die Jugendlichen nie angestiftet habe. Große kriminelle Energie sah er bei Valid O. nicht: „Es ist doch ein Unterschied, ob ich nachts Gullydeckel in Scheiben schmeiße oder im Keller sitze und Handys ankaufe.“

Für den Mandanten wichtiger als diese Einschätzung war, dass die Kammer ihn nach einem halben Jahr U-Haft aus der Haft entlässt, wenn die 20.000 Euro gezahlt werden. Einmal in der Woche muss er sich bei der Polizei melden.