Gelsenkirchen. Das Amtsgericht Gelsenkirchen sprach den Lebensgefährten der Mutter des zehn Monate alten Keamon frei. Er war wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Trotz vieler Fragezeichen beantragte auch der Staatsanwalt Freispruch. Der Lebensgefährte und die Mutter erzählten vor Gericht unterschiedliche Versionen des Geschehens.

Nur zehn Monate hat Keamon gelebt. Woran der Säugling gestorben ist, dass konnte am Mittwoch auch vor dem Gelsenkirchener Amtsgericht nicht eindeutig geklärt werden. Wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt war Kay S., der damals mit der Mutter des Kindes liiert war. Die Kripo hatte zunächst wegen Totschlags ermittelt.

Die Angaben in der Nacht Anfang Oktober 2012, als sich das Kind verletzte, waren zu unterschiedlich. Die Mutter Jasmin B. schlief im Wohnzimmer, als der 51-jährige Lebensgefährte dem Kind in einem anderen Raum die Flasche gab. Er schlief ein, das Kind rollte von seinem Schoß, fiel auf den Boden, möglicherweise auch auf die Kante der Kommode.

Durch Schreie des Kindes wachgeworden

Durch das Schreien des Kindes sei er wieder wach geworden, habe das Zimmer voller Blut gesehen. Was wirklich passiert ist, während er schlief, weiß er nicht. Er weiß auch nicht, ob er zwei oder drei Kinder hat. Er weckt seine Lebenspartnerin. Die erinnert sich, dass er ihr erklärt habe, ihm sei Keamon heruntergefallen und überall läge Blut. Jasmin B. fand den Kleinen im Bett, konnte weder Verletzungen bei dem Kind feststellen, noch Blut entdecken. „Es hat nach dem Vorfall ganz normal getrunken“, erklärt die 26-Jährige vor Gericht.

Der Sachverständige konnte bei der Autopsie keine Verletzungen finden, die zwangsläufig zum Tod des Kindes führen mussten. Außer Hämatomverfärbungen am Hinterkopf und einer Beule, die auf stumpfe Gewalteinwirkung hinwiesen, hatte der Gutachter nichts entdecken können. Eine Gehirnblutung habe nicht vorgelegen.

Die Beule, versicherte er, sei von „keiner todesursächlichen Relevanz.“ Bei drei Verletzungen im Gesicht könnte es sich um Fingerabdrücke handeln. Trotz vieler Fragezeichen, die hinter dem mysteriösen Tod des Kindes stünden, beantragte auch der Staatsanwalt Freispruch.

Den verkündete auch das Gericht. Wütend verließ die 26-Jährige den Gerichtssaal. Noch in der letzten Woche habe ihr Kay S. erklärt, „ich solle doch froh sein, dass mein scheiß Sohn tot sei“.