Gelsenkirchen. Wegen Körperverletzung, Zuhälterei und Freiheitsberaubung wurde ein 30-jähriger Gelsenkirchener zu vier Jahren Haft verurteilt. Der verheiratete Familienvater hatte seine ehemalige Freundin (23) zur Prostitution verleitet, sie geschlagen und kontrolliert, nur um seine Schulden bezahlen zu können.
Ein Geständnis und vor allem eine Entschuldigung, das hatte sich die 23-jährige Zeugin gewünscht. Am Ende des Prozesses vor dem Essener Landgericht war es endlich soweit: Ihr ehemaliger Lebensgefährte, ein 30-jähriger Gelsenkirchener, mit dem sie in Bottrop lebte, räumt die Vorwürfe der Anklage weitgehend ein und bittet die 23-Jährige um Verzeihung „für das Leid, das ich ihr angetan habe“. Das wirkt sich strafmildernd aus: Er wird zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt, u.a. wegen Körperverletzung, Zuhälterei und Freiheitsberaubung.
Die 23-Jährige glaubte an seine Liebe. Sie war 17 Jahre alt, als sie den verheirateten Mann traf, mit dem sie eine Familie gründen wollte. Richterin Jutta Wendrich-Rosch drückte es im Urteil so aus: „ Sie ist dem sieben Jahre älteren Mann auf den Leim gegangen.“ Er habe die Beziehung „in besonders perfider Weise ausgenutzt“ und sie zur Prostitution verleitet. Sie muss das Geld abgeben, bezahlt wird damit u.a. sein Auto und seine Schulden. Er kontrolliert sie durch ständige Anrufe.
"Taten nach Zuhältermanier"
Schon im Februar 2011 wurde der 30-Jährige wegen ähnlicher Vorwürfe zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Das schien ihn wenig beeindruckt zu haben. Alles lief wie zuvor. „Seine kriminelle Energie nimmt in erschreckendem Maße zu“, so Wendrich-Rosch. Der Mann schlägt die junge Frau, hält sie am 26. August 2012 stundenlang im Bottroper Gewerbegebiet Kruppwald im Auto fest.
Staatsanwältin Sabine Vollmer, die vier Jahre Haft beantragt hatte, sagte: „Das sind Taten nach Zuhältermanier. Da wird gezeigt, wer das Sagen hat.“ Verteidiger Rudolf Bockholt widersprach. „Er sei nicht der eiskalte Zuhälter.“ Er habe sogar während der Beziehung die Scheidung eingeleitet. Die wurde wohl rückgängig gemacht. Geduldig wartet die Ehefrau stundenlang mit dem Baby vor dem Gerichtssaal.