Gelsenkirchen. Ein zweifacher Familienvater muss 1600 Euro Strafe zahlen, weil er einer damals 17-Jährigen einen Knutschfleck gemacht hat. Der Mann gibt vor Gericht an, eine Beziehung mit der jungen Frau gehabt zu haben. Die heute 18-Jährige sagt hingegen, sie leide unter den Folgen.
Zwei Menschen, die sich mochten, sahen sich vor dem Amtsgericht wieder. Es ging um einen Knutschfleck im Mai letzten Jahres, den sie nicht wollte, er aber erzwang. Unterschiedlich schienen die Gefühle der Beiden zueinander zu sein. Der zweifache Familienvater ist 50, sie war damals 17. Er arbeitete als Erzieher, die 17-Jährige lebte in einer Wohngruppe.
Der Mann, der vor Gericht angibt, dass sie ein Liebespaar gewesen seien, hatte mehr von dem Verhältnis erwartet. Die junge Frau mochte den 33 Jahre älteren Mann, vertraute ihm. Außer einigen Zärtlichkeiten und Küssen sei es nicht intimer geworden.
Albträume von dem Vorfall
Einige Male hatten sich die Beiden getroffen, ehe es auf einem Parkplatz am Trinenkamp zu dem Vorfall kam, der den Mann vor Gericht brachte. Die heute 18-Jährige gibt an, dass sie von dem Angeklagten in den Sitz gedrückt worden sei und er ihr gegen ihren Willen am Hals einen Knutschfleck verpasste. Sie war enttäuscht über sein Verhalten und geschockt, als sie den Abdruck im Spiegel sah. Albträume habe sie, teilte sie später dem Erzieher mit.
Die junge Frau litt unter den Folgen und vertraute sich einer Diplompädagogin an. Zwiespältig war ihr Gefühl gegenüber dem 50-Jährigen. Sie wollte ihn als Freund behalten, aber nicht mit der Intensität, die sich der Erzieher vorstellte. Auch nach dem Vorfall hatte sich die junge Frau noch einige Male mit ihm getroffen.
Verteidiger kritisiert Ermittlungseifer
Der Verteidiger des Angeklagten kritisierte einen seiner Meinung nach übertriebenen Ermittlungseifer der Staatsanwaltschaft. Sie habe ein Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen angestrebt. Es habe sogar der Entzug des Sorgerechts für die beiden Kinder gedroht, nachdem die Akte beim Familiengericht gelandet sei. Der Verteidiger forderte Freispruch, da sein Mandant das Einverständnis der 17-Jährigen vorausgesetzt habe.
Nötigung und Körperverletzung
Das Gericht bewertete das Vorgehen des Angeklagten als Nötigung und Körperverletzung. Die Frau habe sich gewehrt. Dabei ging es nicht um moralische Bewertungen, sondern um strafrechtliche Konsequenzen. Der Austausch von Zärtlichkeiten schließe Einverständnis voraus. Es wiege schwer, dass der Mann das Vertrauen der 17-Jährigen missbraucht habe. Die psychischen Folgen würden bleiben. Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 1600 Euro verurteilt.