Gelsenkirchen.

Die Stadt Gelsenkirchen hat Mitte Mai die rettungsdienstlichen Leistungen sowie den Krankentransport europaweit ausgeschrieben. Seinerzeit war offen, ob die bestehende „Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst und Sanitätswesen“ (ASB, DRK, JUH und MHD), bislang Teil der Daseinsfürsorge der Stadt, im Wettbewerb mit privaten Anbietern (z.B. dem Falck-Rettungsdienst) zum Zuge kommt.

Jetzt hat sich die Sachlage geändert. Seit Anfang Juli ist bekannt, dass künftig europaweite Ausschreibungen für den Rettungsdienst nicht mehr notwendig sind. Das haben die Verhandlungen zwischen EU-Parlament, -Kommission und Ministerrat zur Novellierung des europäischen Vergaberechtes ergeben. Folge dieser Entscheidung: Die Menschenrettung kann direkt an Hilfsorganisationen wie das Deutsche Rote Kreuz und andere gemeinnützige Organisationen übertragen werden.

Im ständigen Dialog

Zieht die Stadt daraus eine Konsequenz? Im Rathaus will man sich erst „in den nächsten Tagen“ dazu äußern, heißt es. Der DRK-Kreisverband Gelsenkirchen steht mit der Stadt und Brüssel „im ständigen Dialog“, sagt DRK-Vorstandsvorsitzender Christian Deinert. Man sei der Aufforderung von Kämmerer Georg Lunemann nachgekommen, „ein attraktives Angebot abzugeben, aber bislang zeige die Stadt „keinerlei Ambitionen das Verfahren anzuhalten“. „Wir – DRK und Johanniter – haben mit dem spitzen Bleistift gerechnet, aber unsere Möglichkeiten, attraktiv zu sein, sind begrenzt, da wir unseren Mitarbeitern Tariflohn bezahlen“, so Deinert. Private Rettungsdienste zahlen nach Haustarif.

Bestehende Strukturen erhalten

„Wir Hilfsorganisationen fürchten nicht den Wettbewerb, uns ist aber wichtig, dass wir in Gelsenkirchen die bestehenden, gut funktionierenden Strukturen erhalten“, so der DRK-Vorstandsvorsitzende. Er bezweifelt, dass private Anbieter, die gewinnorientiert arbeiten müssen, Notfallrettung und Katastrophenschutz in der Qualität gewährleisten können, wie es die Hilfsorganisationen bislang getan haben. Denn: Durch die Beteiligung am Krankentransport und Rettungsdienst konnten die Hilfsorganisationen immer viele ehrenamtliche Helfer gewinnen, die für den Katastrophenschutz im Einsatz sind.

Zum 31. August läuft die Bindefrist ab, während der jeder Bieter an sein Angebot gebunden ist. Danach sieht man weiter. Fakt ist: Am 1. Januar 2014 müssen die rettungsdienstlichen Leistungen in Gelsenkirchen „stehen“.