Gelsenkirchen. Er prügelte sich im Bulmker Park, schlug mehrfach zu. Dafür muss ein 38-jähriger Gelsenkirchener, der erheblich einschlägig vorbestraft ist, nun für ein Jahr ins Gefängnis. Das Essener Landgericht konnte keine günstige Sozialprognose stellen und verurteilte ihn wegen vorsätzlicher Körperverletzung.
Für ein Jahr muss ein 38-jähriger Gelsenkirchener ins Gefängnis, weil er am 26. September vergangenen Jahres bei einer Prügelei im Bulmker Park an der Hohenzollernstraße mehrfach zugeschlagen hat.
Das Essener Landgericht verurteilte ihn gestern wegen vorsätzlicher Körperverletzung, sprach ihn aber vom Anklagevorwurf des Raubes eines Handys und einer Geldbörse frei, da dieser nicht nachzuweisen war. Mit einem kompletten Freispruch konnte der 43-jährige Mitangeklagte nach Hause gehen. Die Beweisaufnahme hatte ergeben, dass er weder an einem Raub, noch an der Prügelei beteiligt war.
Mehrfach Bewährung gewährt
„Pack schlägt sich, pack verträgt sich“, so fasste der 38-Jährige vor dem Landgericht die Situation damals im Park zusammen. Die Beteiligten waren reichlich betrunken. Das bewahrte den erheblich einschlägig vorbestraften Gelsenkirchener allerdings nicht vor einer Haftstrafe. Schon mehrfach hatten Gerichte ihm Bewährung gewährt, wegen seiner Alkohol- und Drogenprobleme.
Damit war es Montag schließlich vorbei. Eine günstige Sozialprognose konnte die Kammer nicht stellen, auch wenn er einen festen Arbeitsplatz hat. Kurz vor Prozessende, meldete der Angeklagte sich mit einem Mini-Geständnis zu Wort. Das beeindruckte die Kammer nicht mehr. Darüber könne man „ nur müde lächeln“, so Richterin Jutta Wendrich-Rosch. Der Angeklagte habe nur seinen eigenen Tatbeitrag kleinreden wollen.