Gelsenkirchen/Essen. 2009 war er wegen des Missbrauchs einer Siebenjährigen lediglich zu zwei Jahren Haft mit Bewährung verurteilt worden. Nachdem er im Mai eine nach Alkohol und Drogen bewusstlose 18-Jährige missbrauchte, muss der 52-Jähriger aus Gelsenkirchen nun drei Jahre ins Gefängnis.
Bewährung hatte das Landgericht Essen dem 52 Jahre alten Gelsenkirchener gegeben, nachdem er 2008 in Dorsten ein Mädchen sexuell missbraucht hatte. Diese Chance hat er vergeben. Am Donnerstag verurteilte ihn das Landgericht für ein neues Sexualdelikt zu drei Jahren Haft. Und die zwei Jahre aus der früheren Verurteilung wird er vermutlich auch noch absitzen müssen.
Als „krassen Bewährungsversager“ charakterisierte Jutta Wendrich-Rosch, Vorsitzende der VI. Essener Strafkammer, den Angeklagten. Dass die V. Strafkammer ihn 2009 wegen des Missbrauchs einer Siebenjährigen lediglich zu zwei Jahren Haft mit Bewährung verurteilt hatte, rief damals in Dorsten öffentliche Kritik hervor.
Auch Telefonterror
Wegen des Drucks war der Angeklagte kurze Zeit später nach Gelsenkirchen an den Rand der Innenstadt gezogen. Als die Eltern des Kindes beim Landgericht Essen ein Schmerzensgeld in Höhe von 5000 Euro durchsetzten, überzog er sie laut Anklage mit Telefonterror und bedrohte sie.
Er bestritt diese Tat. Aufgeklärt wurde sie nicht. Das Gericht stellte diesen Komplex ein, weil er für die Strafe nicht ins Gewicht fiel. Richterin Wendrich-Rosch ließ aber in der Urteilsbegründung für das Sexualdelikt wenig Zweifel, was die Kammer von der Wahrheitsliebe des Angeklagten hält: offenbar wenig.
Denn als einvernehmliches „Rumschäkern“ hatte er seinen Kontakt mit einer 18 Jahre alten Nachbarin bezeichnet. „Beschönigend“ nannte das Gericht diese Schilderung von Manfred P. und verurteilte ihn wegen sexuellen Missbrauchs einer Widerstandsunfähigen.
Haschisch geraucht
Die beiden und ein Ehepaar aus dem Haus hatten am 21. Mai gemeinsam das Pokalfinale Schalke –Duisburg im Fernsehen verfolgt. Alkohol kreiste, Hasch wurde geraucht. Irgendwann erbrach sich die junge Frau, kollabierte. Allein mit ihr in der Wohnung nutzte er ihren bewusstlosen Zustand laut Urteil aus. Er zog sie und sich selbst aus, machte mit dem Handy eindeutige Fotos.
Keinen Zweifel hatte das Gericht an der belastenden Aussage der 18-Jährigen, die direkt ihren Ex-Freund anrief, als sie langsam klar wurde. An K.o.-Tropfen dachte sie, aber das ließ sich nicht nachweisen. Ausgenutzt habe der Angeklagte den Zustand der Frau, sagte die Richterin: „Er bekam ihren Vollrausch mit und wusste, was er tat.“