Gelsenkirchen. . Die öffentliche Empörung und Aufmerksamkeit über die Vorfälle in den Betriebshöfen der Gelsendienste war immens. Nachdem die Essener Staatsanwaltschaft Verfahren gegen 12 Mitarbeiter eingestellt hat, drohen nun neue Ermittlungen gegen die Belegschaft. Anklagen drohen. Ein ehemaliger Angestellter hat einen Rechtsstreit gewonnen.
Das praktizierte Selbstbedienungssystem einiger Mitarbeiter auf Betriebshöfen von Gelsendienste wird noch zu einigen gerichtlichen Nachspielen führen. Die Staatsanwaltschaft, die Ermittlungsverfahren gegen 12 ehemalige Mitarbeiter wegen Geringfügigkeit eingestellt hatte, nahm die Ermittlungen wieder auf. Wie die Rechtsvertreterin des städtischen Entsorgers mitteilte, hätte die Staatsanwältin angekündigt, dass demnächst mit Anklagen zu rechnen sei.
Die Einstellung der Ermittlung wegen Geringfügigkeit hätte mit Rechtsmitteln nicht angefochten werden können. So ist davon auszugehen, dass innerhalb der Behörde ein Nachdenkungsprozess von höherer Hand stattgefunden hat. Die öffentliche Empörung und Aufmerksamkeit über die Vorfälle in den Betriebshöfen war jedenfalls immens.
Doch trotz offensichtlicher Aufdeckung von Unterschlagungen und Verteilung von Einnahmen ins eigene Portemonnaie hat jetzt auch ein zweiter ehemaliger Beschäftigter mit Erfolg gegen seine Entlassung aus dem Dienst geklagt.
Vor gut einer Woche hatte ein 61-jähriger ehemaliger Mitarbeiter vor dem Arbeitsgericht seine Weiterbeschäftigung erstritten. Jetzt folgte ihm der Kollege B., dem die 5. Kammer des Arbeitsgerichts Recht gab. Gelsendienste müssen den Mann, der seit einiger Zeit krank geschrieben ist, ebenfalls weiterbeschäftigen.
System hat bestanden
Die Argumentation der 5. Kammer glich im Tenor der Begründung der 2. Kammer . Die Beschuldigungen erschienen dem Gericht zu pauschal. Es konnte dem Kläger keine Tat nachgewiesen werden. Vorsitzende Renate Schreckling-Kreuz: „Es gab keine konkreten Beobachtungen, der Arbeitgeber konnte keinen schwerwiegenden Verdacht darlegen, einen Abgleich von Zahlungseingängen hat es nicht gegeben.“ Doch geht das Gericht davon aus, dass das System aus Betrug und Täuschung bestanden hat.
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Die Rechtsvertreterin von Gelsendienste hält es für eine Schutzbehauptung des Klägers, wenn er sagt, er kenne das System nicht. Zeugen dächten sich die Namen der Beteiligten doch nicht aus. B. versicherte vor Gericht, dass er die Zeugin maximal fünf Minuten gesehen habe. Betriebsleiter Uwe Unterseher-Herold akzeptiert das Urteil, sieht aber keinen Grund, das Verhalten von Gelsendienste anzuzweifeln. „Ich bin überzeugt, dass alle Kündigungen gerechtfertigt waren.“ Das Entsorgungsunternehmen will die nächste Instanz abwarten. Doch sicher sei, dass keiner der Entlassenen wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren werde.