Gelsenkirchen. . „Mit der Seriosität ist es in der Branche nicht so gut bestellt“, sagt Rechtsanwalt Marcel Brinkmann über Schlüsseldienste und gibt Tipps. Er schlägt die Vereinbarung einer Stundenpauschale im Beisein eines Zeugen vor.

Innerhalb kurzer Zeit haben sich zwei Leser an die WAZ-Redaktion gewandt, um über ihre schlechten, weil unverhältnismäßig teuren Erfahrungen mit Schlüsseldiensten zu berichten.

Stolze 480 Euro musste etwa Markus Merz bezahlen, weil er die Haustür zugezogen hatte, obwohl der Schlüsselbund noch von innen im Schloss steckte. Worauf man achten sollte, wenn der Anruf bei einem Schlüsseldienst notwendig wird, erklärt Marcel Brinkmann, Honoraranwalt bei der Verbraucherzentrale Gelsenkirchen. Denn: „Mit der Seriosität ist es in der Branche nicht so gut bestellt.“

1. Auf Vorwahl achten

Ärger mit solchen Anbietern sei ein „klassisches Problem, schon seit Jahren“, sagt der Rechtsanwalt. Sein erster Tipp: möglichst einen Schlüsseldienst vor Ort suchen. Aber Achtung: Es gebe Unternehmen, die bundesweit operierten, aber trotzdem in den Gelben Seiten Gelsenkirchen vertreten sind. „Ein erstes Zeichen dafür, dass es gefährlich werden könnte, ist eine 0800er-Nummer“, so Brinkmann. Eine Festnetznummer sei ein Punkt, auf den man achten müsse.

2. Pauschale vereinbaren

„Es ist ganz wichtig, etwas Verbindliches auszumachen, sonst bin ich der Willkür ausgeliefert“, erklärt der Anwalt. Noch besser als eine Einsatzpauschale sei es, einen Stundenpreis zu vereinbaren. Die Fahrtkosten, das Öffnen der Tür und mögliche weitere Kosten sind unbedingt im Vorfeld abzuklären. Die Verhandlungen über die Kosten sollte man möglichst über einen Zeugen führen lassen.

Brinkmann: „Eine Festpreisvereinbarung kann ich im Falle des Falles sonst nicht beweisen.“ Ebenfalls möglich ist es, einen Zeugen über einen Lautsprecher bei den Verhandlungen zuhören zu lassen. Darauf muss der Schlüsseldienst-Mitarbeiter zu Beginn des Telefonats aber hingewiesen werden.

3. Aufs Türöffnen beschränken

Ist die Tür einfach nur zugefallen – und das ist meistens der Fall – sollte sie für den Schlüsseldienst beschädigungsfrei zu öffnen sein. Wenn der Türzylinder doch zerstört werden muss, sollte man sich keinen neuen andrehen lassen. „Die Preise liegen 200 bis 300 Prozent über dem normalen Preis“, weiß Marcel Brinkmann und rät, die Tür notfalls über Nacht zu verrammeln.

4. Sofort zahlen muss man nicht

„Wenn man nicht sofort zahlt, macht man sich nicht strafbar“, so Brinkmann. Als Kunde kann man sich eine Rechnung geben lassen. Viele Schlüsseldienste machen Druck und drohen, die Polizei zu rufen. „Sollen sie ruhig! Aber dazu kommt es nicht.“ Ausnahme: Einen Eingehungsbetrug begeht man, wenn man am Telefon vorlügt, man könne vor Ort zahlen.