Gelsenkirchen. Zum Weltverbrauchertag klärt die Verbraucherzentrale überdie Machenschaften der Telekommunikationsunternehmen auf

Heute ist Weltverbrauchertag. Für die Verbraucherzentrale in Gelsenkirchen ein Anlass, um über die aktuellen Verbraucherprobleme aufzuklären. Ganz oben auf der Liste stehen weiterhin lästige Telekommunikationsanbieter.

Kaum jemand kennt es nicht. Das Telefon klingelt und am anderen Ende ist die Telefongesellschaft, die einen neuen Vertrag anbieten will. Obwohl diese Anrufe gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, werden so immer wieder Kunden geködert. Auch welche, die gar keinen Vertrag abschließen wollten.

Falsche Verträge, falsche Karten

„Jeden Tag kommen Verbraucher zu uns und berichten über das Problem der Anbieter“, erzählt Verbraucherberater Uli Mensing. Mal sei es ein versteckter Posten auf der Abrechnung, mal ein geänderter Vertrag. Hinzu kommen noch zahlreiche Einzelfälle, die meist unübersichtlich sind.

Mensing erzählt vom klassischen Beispiel einer Partnerkarte. „Der Verbraucher bekommt einen Anruf seines Anbieters und lässt sich breitschlagen, eine SIM-Karte für ein zweites Handy, zu bestellen. Ohne weitere Kosten, außer dem telefonierten Guthaben.“ Die Karte traf nie beim Kunden ein und weil dieser ja auch eigentlich das Angebot gar nicht wollte, war das Thema für ihn erledigt. Das Erwachen kam bei der nächsten Abrechnung. Da standen Gespräche von der Partnerkarte drauf, die er gar nicht hatte. „Das Unternehmen muss in solchen Fällen nachweisen, dass sie die Karte verschickt und der Empfänger sie auch erhalten hat“, so Mensing.

Verbraucherzentrale hilft weiter

Meist ist aber immer der Verbraucher derjenige, der sein Geld zurückfordern muss. Verträge am Telefon seien auch ohne Unterschrift gültig, erklärt Mensing. „Nach einigen Tagen flattert erfahrungsgemäß Post des Anbieters ins Haus, die meist als Werbepost wahrgenommen und übersehen wird.“ Doch diese Post sei der Vertrag mit dem Widerrufsrecht.

Mensing rät in solchen Fällen, die Post immer zu lesen und das Widerrufsrecht von 14 Tagen einzuhalten. Der Verbraucher solle dann schriftlich in einem Einschreibebrief kündigen und sich dies bestätigen lassen. Sollten die eigenen Bemühungen scheitern, bietet die Verbraucherzentrale ihre Hilfe an. „In der Regel können wir alle Fälle zum Wohl der Verbraucher aufklären“, sagt Mensing.

Wenn das Problem eigenständig nicht zu lösen ist, hilft die Verbraucherzentrale weiter. Für 9 € gibt es eine 30-minütige Rechtsberatung. Wird die Zentrale aktiv, kostet das 16 € für die Rechtsvertretung.In speziellen Fällen kann ein Honoraranwalt eingeschaltet werden. Alle Dienstleistungen sind außergerichtlich.Infos bei der Verbraucherzentrale Gelsenkirchen unter 0209/ 20 48 70.