Gelsenkirchen. NGG schätzt: Nur zehn Prozent der Hilfskräfte sind regulär beschäftigt. Die meisten seien zum einen nicht angemeldet, zum anderen oftmals zu Niedriglöhnen in Beschäftigung.

„Bar auf die Hand“ ist immer noch das typische „Lohnmodell“ in privaten Haushalten, die eine Hilfskraft beschäftigen. Soziale Absicherung: Fehlanzeige. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) schätzt, dass in Gelsenkirchen deutlich weniger als zehn Prozent in regulären Beschäftigungsverhältnissen tätig sind. Das möchte die Gewerkschaft ändern.

Keine Anmeldung, Niedriglöhne

„Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Absicherung bei Unfällen, Urlaubsanspruch und Tariflöhne sind eher die Ausnahme als die Regel“, beklagt die Geschäftsführerin der Gewerkschaft, Yvonne Sachtje. Oftmals arbeiten die Helfer nicht nur ohne Anmeldung, sondern auch zu Niedriglöhnen. „Dabei bietet der Tarifvertrag für Beschäftigte in Privathaushalten mit mindestens 8,72 Euro pro Stunde als Einstiegsgehalt eine gute Grundlage für eine faire Bezahlung“, so Sachtje. Leider greift dieser Tarifvertrag aber viel zu selten. Die Geschäftsführerin appelliert daher an die privaten Haushalte in Gelsenkirchen, ihre Haushaltshilfen aus dem „grauen Arbeitsmarkt“ herauszuholen. Aus den illegalen müssten angemeldete und damit legale Arbeitsverhältnisse werden. „Die Arbeit im Haushalt ist kein 08/15-Job – im Gegenteil. Haushaltshilfen sind nicht selten Babysitter, Köchin und Reinigungskraft in einer Person. Sie managen qualifiziert den Alltag.“

Internationale Konvention

Der Hintergrund des Appells ist eine internationale Konvention zum weltweiten Schutz von Haushaltsangestellten, der – neben 183 weiteren Ländern – in den kommenden Wochen im Bundestag zugestimmt wird. „Wer tatsächlich glaubwürdig sein will, muss an der eigenen Haustür anfangen. Und das heißt, dass wir auch bei uns vor Ort für faire und gute Arbeitsbedingungen sorgen müssen“, so die Geschäftsführerin der NGG.

Aus ihrer Sicht geht dieser Schritt nicht weit genug: „Was wir hier als Absicherung für die Beschäftigten dringend brauchen, ist eine Sozialversicherungspflicht ab dem ersten Euro.“