Gelsenkirchen. Seit dem 1. April sind Rauchmelder Plficht. Die Gelsenkirchener gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft (ggw) hat bereits in vielen Wohungen Rauchmelder angebracht. Doch wer trägt die Kosten dafür?

Ab April gilt auch in NRW die Rauchmelderpflicht. Doch welche Rauchmelder sind wirklich zuverlässig? Stephan Cochanski vom Hersteller GEV rät: „Beim Kauf der Melder ist der Blick auf Qualitätsunterschiede ratsam, die das spätere Handeln erleichtern können.“

In Schlafzimmern Pflicht

Da im Schlaf der Geruchssinn ausgeschaltet ist, werden dort 70 Prozent aller Brandopfer überrascht, sagt die GEV. In Deutschland passieren im Jahr rund 200.000 Brände, davon werden zahlreiche Opfer verletzt, etwa 5000 tragen Langzeitschäden davon, 500 sterben überwiegend an Rauchvergiftung. Eine gute Vorsorge durch Rauchmelder sei daher unvermeidlich, so der Hersteller.

Das neue Rauchmelderpflichtgesetz NRW besagt, dass in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege führen, mindestens ein Rauchmelder vorhanden sein muss. Der Einbau ist in Neu- oder Umbauten ab dem 1. April dieses Jahres Pflicht, für bestehende Wohnungen gilt nach dem Gesetzt die Nachrüstung bis zum 31. Dezember 2016.

Bewohner kommt für Wartung auf

Für den Einbau muss der Wohnraumeigentümer sorgen. Der Bewohner kommt für die jährliche Wartung auf. Bei der Gelsenkirchener gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft (ggw) sind bereits jetzt schon 60 - 70 Prozent der bestehenden Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet, wie Bernd Rüdel vom Unternehmen mitteilt: „Seit Jahren bauen wir bei Mieterwechsel neue Rauchmelder ein. Sollten Bestandsmieter bis jetzt noch keinen Melder haben, sollen sie sich bei uns melden.“ Eine externe Firma werde dann die Rauchmelder so schnell wie möglich einbauen. Die Einbaukosten trägt die Wohnungsbaugesellschaft, laut eigener Aussage ohne Umrechnung auf den Mieter.

Am besten sind die Melder so angebracht, dass Rauch frühzeitig erkannt und gemeldet werden kann, rät Cochanski von GEV. Befürchtungen, dass Dämpfe oder Küchendünste den Melder auslösen könnten, weist der Fachmann zurück. Beim Kauf sollte aber ein Augenmerk auf die Schutzvorrichtung der Rauchkammer und die Funktionstestmöglichkeit geworfen werden. Außerdem müssen Rauchmelder der Produktnummer DIN EN 14604:2005 entsprechen, denn damit seien die Mindestanforderungen definiert.