Gelsenkirchen. . Mit einem Baseballschläger hat der Angeklagte seinem Bruder zweimal ins Gesicht geschlagen. Einen dritten Schlag verhinderten Nachbarn. Wegen des brutalen Angriffs stand der 46-Jährige Schläger vor Gericht. Kurz vor der Tat hatte das spätere Opfer ziemlich betrunken die Tür des Mannes eingetreten.

Es war eine knappe Entscheidung. „Wir haben uns zur Bewährung durchgerungen“, sagte Richter An­dreas Labentz, Vorsitzender des Essener Schwurgerichtes, zum 46 Jahre alten Angeklagten aus Gelsenkirchen. Als versuchten Totschlag werteten die Richter die brutalen Schläge, die er seinem Bruder zugefügt hatte. Aber sie sahen auch die ungewöhnlichen Hintergründe.

"Der Angeklagte ist der Besonnene"

Staatsanwältin Birgit Jürgens, die drei Jahre Haft gefordert hatte, sprach auch schon die Besonderheiten des Falls an: „Eigentlich macht der Geschädigte immer Stress. Der Angeklagte ist der Besonnene.“ Am 30. April hatte es in Schalke vor dem Mietshaus, indem die beiden Brüder wohnen, schon am Nachmittag heftigen Streit gegeben. Der Angeklagte war es, der sich dann zurückzog und in seine Wohnung ging.

Die Anklage hatte ihm noch vorgeworfen, aggressiv aus der Tür gestürzt zu sein. Doch die Beweisaufnahme ergab ein anderes Bild. Wie das Gericht später feststellte, hatte das spätere Opfer im ziemlich betrunkenen Zustand die Tür zur Wohnung seines Bruders, des Angeklagten, eingetreten. Er drang in die Wohnung ein, ergriff den Baseballschläger und ging auf seinen Bruder los. Der wehrte sich und drängte den Angreifer ins Treppenhaus. Dort schubste er ihn, so dass dieser rücklings zu Boden ging und liegen blieb. „Er fiel wie ein Baum“, sagten Zeugen.

Zwei Jahre Haft mit Bewährung

Bis dahin waren die Gewalttaten des Angeklagten von der Notwehr gedeckt. Was dann folgte, nicht mehr, machte Richter Labentz deutlich. Denn der Angeklagter schlug seinem Bruder zweimal mit dem Baseballschläger ins Gesicht. Einen dritten Schlag verhinderten Nachbarn. Labentz: „Das waren zwei ganz schlimme Schläge.“ Wer so handele, der nehme auch den Tod seines Opfers in Kauf. Allerdings sei er ja vom Bruder zuvor provoziert worden, so dass das Gericht den 46-Jährigen wegen versuchten Totschlags im minder schweren Fall verurteilte. Zwei Jahre Haft mit Bewährung gab es, außerdem muss der Angeklagte 100 Sozialstunden leisten. Die Brüder haben sich mittlerweile vertragen. Das Opfer, das am ersten Prozesstag nicht zum Gericht kam, wurde morgens von der Polizei gebracht und verweigerte die Aussage.