Gelsenkirchen.. Ein 16-Jähriger, der einen Homosexuellen im vergangenen Februar brutal geschlagen und mehrfach beleidigt hatte, wurde nun vom Amtsgericht zu einer Woche Dauerarrest und Sozialstunden verurteilt. Die Möglichkeit, sich bei seinem nun schwerbehinderten Opfer zu entschuldigen, nahm der Täter nicht wahr.

Seit dem schwulenfeindlichen Überfall vor einem Jahr ist Dennis Reske zu 70 Prozent schwerbehindert. Der heute 23-jährige Horster ist psychisch traumatisiert und auf einen Rollator angewiesen, seine Beine versagen ihm den Dienst. Die Beschwerden haben in den letzten zwölf Monaten sogar noch zugenommen.

Der minderjährige Täter hat am Donnerstag vor dem Amtsgericht die Quittung für seine Brutalität erhalten. Eine Woche Dauerarrest, Sozialstunden und einen zweiseitigen handgeschriebenen Aufsatz zum Thema Schwulenfeindlichkeit hat Richter Bärens dem 16-jährigen Horster aufgebrummt.

Schmerztherapie

Der damals 15-Jährige gestand in der Verhandlung seine Tat. Ihm war Körperverletzung vorgeworfen worden. Mit einem Faustschlag gegen den Kopf hatte er Dennis Reske am 10. Februar 2012 auf der Straße hinterrücks niedergestreckt, nachdem er ihn zuvor schon mehrfach beleidigt hatte. Der junge Homosexuelle stürzte, zog sich eine Platzwunde am Kopf und blaue Flecken zu. Viel schlimmer waren die psychischen Folgen. Die bewirkten Schmerzen im Nacken, in der Hüfte und in den Knien. Zwei mal pro Woche muss Reske zur manuellen Schmerztherapie. Demnächst ist eine stationäre Therapie geplant.

Der Täter ist „einschlägig vorbestraft“, sagte Rechtsanwalt Matthias Heinichen im Anschluss an die Sitzung, die wegen der Minderjährigkeit des Angeklagten nicht öffentlich war. „Das ist ein angemessenes Urteil, wenn auch eines im milden Bereich“, erklärte Heinichen. „Man hätte aber über einen längeren Arrest nachdenken können.“ Jedoch müsse man sich auch vor Augen führen, dass bei einer Jugendstrafsache der Erziehungsgedanke im Vordergrund stehe. Der Verhandlung in Gelsenkirchen war ein weiteres Verfahren gegen den Angeklagten am Wuppertaler Amtsgericht angehängt worden.

"Motiv ist für die Tat egal"

Das schwulenfeindliche Motiv für die Attacke habe das Urteil nicht beeinflusst und auch nicht beeinflussen dürfen, erklärte der Rechtsanwalt: „Auch da gilt die Gleichheit vor dem Gesetz. Das Motiv für die Tat ist letztendlich egal.“

Der 16-Jährige schien seine Tat zu bereuen. Weinend hatte er das Verhandlungszimmer – wegen der Baufälligkeit des Amtsgerichts-Altbaus das Büro des Direktors Kausträter – verlassen und sich seinem Verteidiger gegenüber entsprechend geäußert. Aber: „Er hat vom Richter die Möglichkeit bekommen, sich bei mir zu entschuldigen“, sagte das Opfer. Das habe der Jugendliche jedoch abgelehnt.