Gelsenkirchen. . Dass das Opfer überlebte, war reines Glück: So sagte es ein Gutachter im Prozess um eine Messer-Attacke in der Düsseldorfer Altstadt aus. Ein 17-jähriger Düsseldorfer hatte nach einem Disko-Streit einen 22-jährigen Gelsenkirchener niedergestochen. Das Landgericht Düsseldorf schickt den 17-Jährigen dafür in Haft.
Zu drei Jahren Jugendstrafe wegen versuchten Totschlags hat das Landgericht Düsseldorf jetzt einen Düsseldorfer (17) verurteilt. Er hatte nach einem Disko-Streit in der Altstadt mit einem Messer auf einen 22-jährigen Gelsenkirchener eingestochen. Nach Angaben eines Gutachters war es reines Glück, dass der Mann nicht tödlich verletzt wurde.
Bei der Auseinandersetzung in der Nacht auf den 8. Januar 2012 hatte der Angeklagte das Opfer in Rücken und Brust getroffen und ihm einen langen Schnitt im Gesicht versetzt. Der 22-Jährige erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma.
Der Angeklagte war nach der Tat verschwunden. Erst einen Monat später spürte die Polizei ihn mit Hilfe von Video-Aufnahmen aus der Düsseldorfer Altstadt und Zeugen auf. Sie nahm den damals 16-Jährigen in der Schule fest.
Er gab zu, der Messerstecher auf dem Video zu sein, obwohl er es nicht glauben könne. Auch im Prozess sagte er, er erinnere sich nicht an Details. Er habe an dem Abend ungewöhnlich viel getrunken. Er sei mit einem Freund in der Disko gewesen, als ihn Bekannte um Hilfe bei einem Streit baten. Durch den Alkohol und Schläge, die er bekommen habe, sei ihm schwindelig gewesen. Er wisse nicht, was passiert ist. Die Videos zeigten aber deutlich, wie er das Messer aus dem Strumpf zog und auf den 22-Jährigen einstach. Das Gericht war überzeugt, dass er dabei den Tod des Opfers in Kauf nahm.