Essen/Gelsenkirchen. Gelohnt hat es sich nicht. Mit fünf Tätern überfielen sie die Spielhalle am Hauptbahnhof und erbeuteten gerade mal 580 Euro. Dafür muss Alen A. (29) sechs Jahre ins Gefängnis, entschied am Dienstag das Landgericht Essen. Seine rund acht Jahre jüngeren Komplizen bekamen bereits bis zu sieben Jahre Haft.

Von einem „ganz schlimmen Überfall“, von einer „martialischen Tat“ sprach Andreas Labentz, Vorsitzender der II. Strafkammer. Er erinnerte daran, wie vier „große, maskierte und schwarz gekleidete Männer“ am 12. April 2011 in die Räume der Spielhalle gestürmt waren. Bewaffnet gewesen seien sie mit Macheten und zwei Gaspistolen. Von einer großen Gefahr bei dieser Art Überfall sprach Labentz und warnte vor den Folgen für die Opfer: „Wir kennen Kassiererinnen, die nach einer solchen Tat keinen Beruf mehr ausüben können. Mit diesen Taten kann man Leben zerstören.“

Im Prozess gegen den Gelsenkirchener Alen A. ging es an drei Tagen vor allem darum, wie stark er an der Tat beteiligt war. Er hatte zunächst geschwiegen, seinen Anteil dann als gering dargestellt. Vor einem Jahr hatte die II. Strafkammer ihn zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt, die in die neue Strafe einbezogen wurde. Denn er hatte 14 Tage vor dem Spielhallenüberfall seine Komplizen zu einer Tankstelle gefahren, die sie mit Machete und Pistolen überfielen. Damals gab es 10.000 Euro Beute. Alen A. gab vor, von der Tat seiner Freunde überrascht worden zu sein, deshalb wurde er wegen Beihilfe verurteilt.

Gericht hatte keinen Zweifel an Mittäterschaft

Dass er bei dem Spielhallenüberfall Mittäter war, daran hatte das Gericht jetzt keinen Zweifel. Der Angeklagte habe zuvor mitgeplant. Sein Auftrag war, vor der Tat in die Spielhalle zu gehen und zu gucken, ob die Luft rein sei. Erst dann habe er über Handy oder Internet das Signal gegeben, das Casino zu stürmen.

Alen A. hatte eigentlich ordentlich durchs Leben gefunden, einen Beruf gelernt, fest gearbeitet. Kurz vor den Überfällen wurde er arbeitslos. Ob er jetzt der Kopf der Gruppe war oder doch eher ein Mitläufer, das ließ die Kammer unbeantwortet. „Irgendwie passen Sie nicht zu den anderen Tätern, allein vom Alter her“, sagte Richter Labentz.