Essen/Dorsten. .
Diesen „Erfolg“ hatte er nicht gewollt: Obwohl der Bundesgerichtshof (BGH) seine Verurteilung zu 15 Jahren Haft wegen Totschlags in Herne und mehrerer Banküberfälle in Bottrop und Gelsenkirchen aufhob, blieb es am Mittwoch in einer neuen Verhandlung vor dem Landgericht Essen bei der alten Strafe für den Dorstener Norbert O. (61).
Verurteilt zu elf Jahren Haft
Viel hält der erneut Verurteilte nicht von der Justiz. Am 29. September 2007 hatte er auf der Rottbruchstraße in Herne-Baukau seine Ehefrau erschossen. Sie hatte sich von ihm getrennt und war von Dorsten-Hervest nach Herne gezogen. Zu elf Jahren Haft wegen Totschlags verurteilte ihn das Landgericht Bochum. Doch die Walther PPK, Kaliber 7,65 mm, mit der er seine Frau tötete, hatte er nicht zum ersten Male abgefeuert. In den neunziger Jahren sicherte die Polizei Projektile aus der Waffe bei Überfällen in Köln und Bottrop. In Köln hinterließ der Täter sogar Blutspuren an einer Scheibe, die zur DNA von Norbert O. passten.
Angst und Schrecken hinterlassen
Angst und Schrecken hatten der mit einer Karnevalsmaske Vermummte in der Sparkassenfiliale an der Kirchhellener Straße in Bottrop hinterlassen. Mit Pistolen drängte er die Angestellten in den Tresorraum und erbeutete umgerechnet 185.000 Euro. DNA-Spuren am Fluchtfahrrad hinterließ Norbert O. bei den Überfällen auf die Gelsenkirchener Sparkassenfiliale am Eppmannweg in Hassel 2004 und 2005. Insgesamt erbeutete er dabei 31.000 Euro.
Ende 2011 musste er sich wegen der Überfälle vor dem Landgericht Essen verantworten. Wenig Reue zeigte er über den Tod seiner Frau: „Ist normale menschliche Haltung, wenn man provoziert wird und zufällig eine Waffe hat.“ Die Überfälle habe er nicht begangen, sagte er. Doch die V. Strafkammer hielt ihn für schuldig, erhöhte die elf Jahre Haft auf 15 Jahre. Mehr geht nicht.
Rechtsfehler entdeckt
Am Mittwoch musste die III. Essener Strafkammer nachbessern, weil der BGH zwei Rechtsfehler entdeckt hatte. Einen Abzug gab es angesichts der Fülle von Taten nicht. An die Feststellung der Schuld war die Kammer durch den BGH gebunden, betonte Richter Günter Busold. Jetzt strebt Norbert O. die Wiederaufnahme seines Verfahrens an.