Gelsenkirchen. . Sohn beschuldigte Vater und seine Partnerin aus Gelsenkirchen. Gericht hatte aber Zweifel. Es gab zu viele abweichende Aussagen, das mittlerweile verstorbene Opfer litt zudem an Demenz

Den wichtigsten Zeugen kann das Gericht nicht mehr hören. Das mutmaßliche Opfer (74) eines Raubüberfalls am 2. Dezember 2011 in Heßler ist inzwischen verstorben. Doch das war gestern nicht das einzige Problem der VI. Strafkammer des Essener Landgerichtes. Letztlich führten sie alle zum Freispruch für die beiden Angeklagten aus Gelsenkirchen, einen 59-jährigen Mann und eine 48-jährige Frau, die laut Anklage den Überfall auf den Rentner geplant haben sollen. Als angeblicher Mittäter hatte sich der 18-jährige Sohn des Angeklagten bei der Polizei gemeldet. Das Verfahren gegen ihn wurde vor dem Jugendgericht eingestellt.

Eine auch nur annähernd innige Beziehung hat es wohl niemals zwischen Vater und Sohn gegeben. Ein Höhepunkt der möglichen Zwistigkeiten mag nun die Sache mit dem Raubüberfall gewesen sein: Da stand Aussage gegen Aussage.

„Die Tatvorwürfe sind von meinem Sohn erstellt“, behauptet der Vater. Womöglich habe er den Rentner allein überfallen oder mit jemand anderem, „aber nicht mit uns“, sagt der 59-Jährige und spricht gleich auch für die Mitangeklagte, die im Prozess schweigt. Den Rentner habe er seit etwa zehn Jahren gekannt, so der Angeklagte, man habe „ein gutes Verhältnis gehabt“ und er hätte sich jederzeit bei ihm Geld leihen können, statt ihn zu überfallen.

Der Sohn dagegen schilderte bei der Polizei ausführlich, wie der Überfall abgelaufen sei. Dass die 48-Jährige den alten Mann nach Heßler gelockt habe, dass er, vom Vater gezwungen, den Mann von hinten festgehalten habe. Der Vater das Opfer mit einer Pistole bedrohte und ausraubte, unter anderem soll er 150 Euro genommen haben.

Im Prozess nun gab es beim Sohn viele Abweichungen von der Aussage. „Nach einem Jahr muss man sich erinnern können, wenn man einen Raubüberfall miterlebt hätte“, ist Richterin Jutta Wendrich-Rosch skeptisch. Alle Prozessbeteiligten waren sich einig: Für eine Verurteilung reicht die Aussage nicht. Dazu kommt: Der alkoholkranke und offenbar an Demenz leidende Rentner erstattete damals innerhalb von drei Monaten drei ähnliche Anzeigen.