Gelsenkirchen. Vertragliche Preisgarantie schützt nicht vor einer Strompreiserhöhung. Das musste der Gelsenkirchener Frank Giersch erstaunt feststellen. Denn einige Preisbestandteile bestimmt der Staat und nicht der Energieversorger wie etwa die ELE in Gelsenkirchen.

Da staunte Frank Giersch nicht schlecht, als jetzt per Post die Ankündigung ins Haus flatterte, der Strompreis würde nun erhöht. „Kann doch gar nicht sein“, dachte er. Denn im guten Glauben hatte er im Dezember 2011 mit dem hiesigen Energie-Versorger ELE einen neuen Vertrag geschlossen – ELE Strom 2014.

Denn mit dem, so war der Gelsenkirchener überzeugt, „bekomme ich eine Preisgarantie zugesichert“. Giersch war es nämlich leid, in nervtötender Regelmäßigkeit den günstigsten Anbieter auf Vergleichsportalen suchen zu müssen. „Außerdem wollte ich einen Anbieter, der hier vor Ort ist; mit dem ich im Falle eines Falles direkt in Verbindung treten kann – und nicht per Post oder Email.“

Recht zur Preisanpassung

Die Freude ob des garantierten Bezugspreises hielt bis vor wenigen Tagen. Da bekam er die Mitteilung der ELE, dass sich „der Strompreis um 2,67 Cent pro Kilowattstunde“ verteuern würde. Für ihn war das „absolut nicht nachvollziehbar“.

Frank Giersch sah darin einen Vertragsbruch, beschwerte sich bei der ELE. Die reagierte umgehend, beharrte aber auf ihrem Standpunkt: „Das Recht zur Preisanpassung ist in dem vorliegenden Stromsondervertrag unter Punkt 3.2 ausgewiesen“, sagt ELE-Sprecher Peter Efing. Er wies zudem darauf hin, dass sich die Erhöhung ausschließlich auf den Anstieg der gesetzlichen (Strom-)Preiskomponenten beschränke. „Als Versorger haben wir auf weniger als 50% der Preisbestandteile Einfluss“, sagte Peter Efing. „Etwa auf die Kosten beim Stromeinkauf. Viel mehr aber auch nicht.“

Löwenanteil: die EEG-Umlage

„An der Preiserhöhung ist tatsächlich nicht auszusetzen“, sagt Uli Mensing von der Verbraucherzentrale Gelsenkirchen, der den Vertrag für die WAZ unter die Lupe genommen hat. Er schließt sich der Argumentation der ELE an: Die Strompreiserhöhung begründe sich hauptsächlich mit dem Anstieg der Erneuerbare-Energien-Gesetz-Umlage (EEG) von 1,685 Cent/kWh. Zudem falle die neu eingeführte Off-Shore-Haftungsumlage (0,25 Cent kWh), der Ausgleich für die Befreiung stromintensiver Branchen (0,178 Cent/kWh) sowie die Erhöhung des Aufschlags für das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (0,124 Cent/kWh) ins Gewicht. Alles rechtens also.

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Aber das ist „nur ein schwacher Trost“ für Frank Giersch und wohl für viele andere Verbraucher.

Fazit: Die Krux liegt wie so oft im Kleingedruckten. Oder ist, wie beim ELE-Angebot im Internet, mit einem winzigen Sternchen hinter dem Verkaufsargument „Preisgarantie“ ausgewiesen. Schnäppchenjägern wird er – wie man sieht – zur ärgerlichen Stolperfalle.