Hamburg. Viele Stromanbieter haben ihre Strompreise erhöht. Kunden, die ihre Energieanbieter jedoch wechseln wollen, können erstmal im Internet die Preise vergleichen und es tun, empfehlt die Verbraucherzentrale. Außerdem wurde der Anbieterwechsel seit April 2012 vereinfacht und verläuft nun risikolos.
Viele Kunden haben in den vergangenen Wochen Post von ihrem Stromversorger erhalten, in der steigende Preise angekündigt wurden. Statt den Brief zähneknirschend abzuheften und die höheren Strompreise zu zahlen, rät die Verbraucherzentrale Hamburg zum Wechsel des Energieanbieters. Denn nicht jedes Unternehmen gibt die Erneuerbare-Energien-Umlage und gestiegene Netzentgelte automatisch an seine Kunden weiter.
Die Preisdifferenzen zwischen den Stromanbietern sind erheblich, und die Verbraucher sollten vom Wettbewerb Gebrauch machen. Der Wechsel zu einem anderen Unternehmen ist einfach und risikolos. Der Kunde muss lediglich das Anmeldeformular des neuen Stromanbieters ausfüllen und an ihn schicken.
Der übernimmt dann die Kündigung des alten Vertrags und kümmert sich um die Umstellung. Zum 1. April 2012 wurde der Anbieterwechsel vereinfacht. Der Wechsel des Versorgers darf nun maximal drei Wochen dauern, und die Versorgung durch den neuen Anbieter kann an jedem Werktag starten, nicht mehr nur zum Ersten eines Monats.
Komplizierte Suche
Sollte der Wechsel aus irgendwelchen Gründen nicht klappen, braucht der Kunde keine Angst zu haben, dass er im Dunkeln sitzt. Nach dem Energiewirtschaftsgesetz sind die lokalen Energieversorger verpflichtet, in Notfällen Strom zum Grundpreis zu liefern. Vor dem Wechsel steht allerdings die Suche nach einem günstigen Anbieter. Für den Preisvergleich benötigt man den Jahresverbrauch des Haushalts, der aus der Stromrechnung ersichtlich ist.
Als Faustformel gilt: Single-Haushalte verbrauchen rund 1500, ein Vier-Personen-Haushalt etwa 4000 Kilowattstunden pro Jahr. Am schnellsten geht die Recherche bei Strompreisrechnern im Internet. Dort sind die Konditionen der etwa 900 Energieanbieter aufgelistet.
Bei Tarifwahl auf Haushaltsgröße achten
Der Kunde kann seinen Jahresstromverbrauch und seine Postleitzahl angeben und bekommt eine Liste von Anbietern und Tarifen, die für ihn infrage kommen. Die Angebote lassen sich mit speziellen Filtern wie "nur Ökostrom" oder "keine Vorkasse" weiter eingrenzen. Ein Preisvergleich unter diesen Anbietern ist nicht einfach, denn die Tarife sind unterschiedlich zusammengestellt.
Grund- und Arbeitspreise wirken sich je nach Familiengröße unterschiedlich aus. Singles, die wenig verbrauchen, fahren mit einem niedrigen Grundpreis besser, Familien sollten eher auf einen günstigen Arbeitspreis achten. Im Zweifelsfall hilft eine gezielte Nachfrage beim neuen Anbieter, wie hoch der individuelle Tarif ausfallen wird. Entscheidend ist immer, was schließlich im Vertrag mit dem neuen Stromanbieter steht.
Kurze Kündigungsfrist ist wichtig
Vorsicht ist geboten, wenn die Unternehmen mit Boni werben. Die werden nach den Erfahrungen des Bundes der Energieverbraucher oft nur im ersten Jahr oder gar nicht ausgezahlt. Wer Vorauszahlungen leistet, muss damit rechnen, dass er sein Geld verliert, wenn das Unternehmen insolvent wird oder sich vom Markt zurückzieht.
Auch bei langen Vertragslaufzeiten ist Vorsicht geboten. Da sich die Tarife sehr schnell ändern können und die Energiepreise in Bewegung sind, empfehlen die Verbraucherzentralen keine längere Erstlauffrist als ein Jahr und danach auch eine möglichst kurze Kündigungsfrist des neuen Vertrags von möglichst einem Monat zum Ende des nächsten Kalendermonats.
Manchmal ist es aber auch gar nicht nötig, zu einem fremden Stromanbieter zu wechseln. Es kann sich auch lohnen, zunächst beim bisherigen örtlichen Stromversorger nachzufragen, ob er einen günstigeren Tarif anbietet. Nach Recherchen der Stiftung Warentest haben viele Stromversorger neben den allgemeinen Tarifen inzwischen auch Sonderverträge mit Einsparpotenzial zwischen zehn und 15 Prozent im Angebot.
Diese Sondertarife sind in der Regel jedoch mit längeren Vertragslaufzeiten oder dem Einverständnis zum Lastschriftverfahren verbunden und sollten in jedem Fall mit anderen Angeboten verglichen werden. (dapd)