Gelsenkirchen.

Was ist Inklusion? Was steht hinter diesem Begriff, der im politischen Raum eine so hohe Bedeutung bekommen hat, der mancherorts sogar gefürchtet wird, weil niemand so richtig weiß, wie man Inklusion umsetzen soll und ob man das überhaupt kann.

Die „Aktion Mensch“, die es wissen sollte, findet diese Antwort: „Jeder Mensch erhält die Möglichkeit, sich vollständig und gleichberechtigt an allen gesellschaftlichen Prozessen zu beteiligen – und zwar von Anfang an und unabhängig von individuellen Fähigkeiten, ethnischer wie sozialer Herkunft, Geschlecht oder Alter.“

Die Definition ist sicherlich zutreffend. Die Erklärung beinhaltet alle Ansätze und eröffnet bei genauerem Lesen, um welche große gesamtgesellschaftliche Aufgabe es sich handelt, die Inklusion umzusetzen. In den Kindergärten, in den Schulen, im Arbeitsleben und im Wohnumfeld. Denn die Zahl der Menschen mit Behinderungen wächst stetig. Die gute medizinische Versorgung und die technischen Entwicklungen im Ingenieurland Deutschland machen das möglich.

Ausschuss Inklusion

Dass Inklusion nicht zum Schnäppchenpreis zu haben ist, das wissen Städte wie Gelsenkirchen längst, weil sie den Landschaftsverband per Umlage finanzieren, der wiederum die Eingliederungshilfe ausschüttet. Die Ausgaben wachsen kontinuierlich.

Um dem Thema korrekt zu begegnen, hatte die CDU-Fraktion in der letzten Ratssitzung im Dezember einen Vorstoß unternommen und für die Einrichtung eines „Ausschusses Inklusion“ geworben. Große Unterstützung erhielten die Christdemokraten nicht. An den Ausschuss für Arbeit und Soziales wurde das Thema (formal korrekt) gereicht, der nun am Mittwoch, 23. Januar, ab 16 Uhr gemeinsam mit dem Beirat für Menschen mit Behinderungen im Ratssaal an der Emscherstraße diskutieren wird.

„Wir wollen ergebnisoffen beraten“, sagt nun der CDU-Fraktionsvorsitzende Werner Wöll wegbereitend. „Es geht uns um ein Mehr an Beteiligung auf politischer Ebene“, fügt Stellvertreter Wolfgang Heinberg an. Es sei eine Vision, in deren Ausgestaltung man die Arbeitsgemeinschaft der Behindertenverbände (AGB) und die interessierte Politik einbeziehen wolle. Wöll: „Ein Beirat ist nur eine 1b-Lösung. Wir wollen eine richtige Lösing. Wir können uns ein Veto-Recht für die AGB vorstellen, etwa wenn sie in einem 15er-Ausschuss zahlenmäßig unterlegen sein würde.“

In NRW, so Heinberg und Wöll, sei man mit der Einrichtung eines Ausschusses Inklusion Vorreiter. In Bonn würde es einen Unterausschuss zum Hauptausschuss geben, „aber auch das ist nur eine 1b-Lösung“, so Wöll.