Gelsenkirchen. Die Rückgabewelle bei privaten Waffen ist abgeebbt. Nach der Amnestie 2009 hatten zahlreiche Gelsenkirchener, die noch geerbte Waffen „rumliegen“ hatten, diese bei der Polizei abgeliefert. Laut Polizei gibt es auch weniger schwarze Schafe, die ihre Waffen nicht ordnungsgemäß im Waffenschrank lagern.

Rund 8000 Waffen gibt es in Gelsenkirchener Privathaushalten. Tendenz abnehmend. Vor der Verschärfung des Waffengesetzes 2009 waren es noch 12.277. In der Regel sind diese Waffen heute ordnungsgemäß in Waffenschränken nach der DIN-Vorschrift von Paragraf 36 des Waffengesetzes verschlossen. Dass das zumindest in den allermeisten Fällen tatsächlich so ist, dafür sorgt unter anderem Norbert Alder. Gemeinsam mit zwei Kollegen macht der Sachgebietsleiter im Polizeipräsidium jährlich rund 200 Hausbesuche bei registrierten Waffenbesitzern im Stadtgebiet. Unangemeldet natürlich. Und wie gesagt: In der Regel – aber nicht immer – sind die Waffen vorschriftsgemäß verschlossen.

Das war nicht immer so. Mancher hatte noch geerbte Waffen vom Vater oder Opa im Kleiderschrank. Als nach den schlimmen Amokläufen an Schulen in Erfurt und Winnenden das Waffengesetz verschärft wurde, gingen die Kontrolleure als erstes zu den registrierten Altbesitzern und deren Erben. In 80 Prozent der Fälle gab es damals Beanstandungen. Viele Besitzer allerdings mochten sich keinen teuren Waffenschrank – ab 250 Euro aufwärts – zulegen, sondern machten lieber von der Möglichkeit Gebrauch, die Waffen einfach zur Vernichtung abzugeben.

Meist eher kleine Waffen

„2009, als es die Amnestie gab für Waffenbesitzer, die nicht angemeldete, erlaubnispflichtige Waffen hatten, kamen viele Bürger zu uns und gaben von sich aus ihre Waffen ab“, erinnert sich Alder. Auch jetzt werden noch Waffen bei der Polizei freiwillig abgegeben. Aber deutlich weniger und in der Regel sind es eher kleine, oft sogar erlaubnisfreie wie Gas- oder Signalpistolen.

„Dass man beim verstorbenen Opa in der Gartenlaube noch zwei Maschinengewehre mit einem Koffer voller Munition gefunden hat, kommt zwar vor, aber sehr selten“, schmunzelt Alder. Grundsätzlich ist die Zeit der Amnestie zwar vorbei, aber wer eine nicht ordnungsgemäß gelagerte Waffe geerbt hat und sich einsichtig zeigt und sie abgibt, wird auch nicht an Stelle des verstorbenen Vorfahren bestraft.

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Meist Sportschützen und Jagdscheininhaber

1500 Gelsenkirchener haben eine Waffenbesitzkarte, mit der sie erlaubnispflichtige Waffen kaufen dürfen. Die meisten sind Sportschützen (rund 750) und Jagdscheinbesitzer. Zudem gibt es sieben Waffensammler. Bei ihnen muss ein Gutachter bezeugen, dass sie eine historisch bedeutsame Sammlung angelegt haben.

Sportschützen müssen belegen, dass sie mindestens zwölf Monate in einem Schützenverein trainiert haben. Für die Waffenbesitzkarte für Jagdwaffen braucht man einen Jagdschein. Eine Waffenbesitzkarte gilt für bis zu acht Waffen.