Allgemeine Waffenscheine, die zum Tragen einer scharfen Waffe, die keine direkte Dienstwaffe ist, berechtigt, haben in ganz Gelsenkirchen übrigens nur drei Menschen.
Es sind ein Richter und zwei Mitarbeiter der Strafjustiz, die aufgrund ihrer Arbeit als gefährdet gelten, aber nicht vom Dienstherrn mit einer Dienstwaffe ausgestattet werden