Gelsenkirchen. . Nach einem Geisterfahrer-Unfall mit zwei Toten auf der A 52 in Höhe Gelsenkirchen haben Polizei und Staatsanwaltschaft erste Ermittlungserkenntnisse: Offenbar fehlte unter anderem ein „Einfahrt verboten“-Schild an der Aufffahrt in Richtung Essen. Warum das so war, ist Gegenstand weiterer Untersuchungen.

Im Zusammenhang mit dem tödlichen Verkehrsunfall auf der Autobahn A 52 vom vergangenen Sonntag dauern die Ermittlungen zur Unfallursache an. Der 70-jährige Mann aus Dorsten, der am Abend in Gelsenkirchen-Hassel entgegen der Fahrtrichtung aufgefahren war, konnte mittlerweile von Polizeibeamten angehört werden. „Aus der Anhörung haben sich keine neuen Erkenntnisse ergeben, die das Auffahren des 70-Jährigen in die falsche Richtung erklären könnten“, sagte der ermittelnde Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Essen, Marcus Schütz. Der Gesundheitszustand des 70-Jährigen und des bei dem Unfall schwer verletzten Sohnes des getöteten Ehepaares ist mittlerweile stabil.

An der Auffahrt Gelsenkirchen-Hassel stellte die Polizei fest, dass die Beschilderung im Bereich der Auffahrt Richtung Essen nicht den so genannten Richtlinien zur bundesweiten Wegbeschilderung auf Autobahnen entsprach. Zum Unfallzeitpunkt fehlte das „Einfahrt verboten“-Schild an der Auffahrt. Zum anderen war ein Richtungs-Kennzeichen (weißer Pfeil auf blauem Grund) nicht korrekt angebracht.

„Inwieweit diese Umstände mitursächlich für das Unfallgeschehen sind, wird derzeit geprüft“, erläuterte Schütz. „Warum die Beschilderung nicht korrekt war, müssen jetzt die weiteren Ermittlungen ergeben.“ Fünf Polizeibeamte des Polizeipräsidiums Münster sind derzeit mit der Aufklärung des Unfallgeschehens betraut.