Gelsenkirchen. . Taxiunternehmen verweigert altem kranken Mann (74) aus Gelsenkirchen den Transport zum behandelnden Arzt. Grund: Es fehlte der Krankentransportschein. Der muss nämlich erst von der Kasse bewilligt werden.
Michael Ortmann versteht die Welt nicht mehr. Seinem Vater (74), seit 2009 gesundheitlich angeschlagen, wurde im Juni ein Bein amputiert, auch das zweite Bein (diabetischer Fuß) macht derzeit Probleme. Weil sich der Zustand des alten Herren verschlechterte, stand eine eilige Taxifahrt zum Diabetologen an. Doch die Fahrer verweigerten den Transport. Grund: der fehlende Kranken-Transportschein.
Angst, auf Kosten sitzen zu bleiben
„Wir haben den Fahrern gesagt, dass sie den Schein in der Praxis bekämen und dass wir auch im Voraus bezahlen würden. Die Quittung hätten wir bei der Krankenkasse eingereicht“, sagt Michael Ortmann. Aber die Transporteure hätten sich nicht darauf eingelassen, fürchteten, „auf der Rechnung sitzen zu bleiben“.
Zum besseren Verständnis: Den Krankentransportschein stellt der behandelnde Arzt aus. Und Fahrten zur ambulanten Behandlung bedürfen einer vorherigen Genehmigung durch die Krankenkasse. Ausnahmen inbegriffen – etwa bei Dialyse oder Strahlentherapie.
„Formal haben sich die Taxifahrer nichts zu schulden kommen lassen“, urteilt Christopher Schneider, Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen Lippe. Er verweist aber auch auf die gängige Praxis der „rückwirkenden Ausstellung“. Heißt: Etwas Wartezeit beim Arzt in Kauf genommen, hätten die Fahrer den Beleg gehabt.
Sehr zum Ärger von Michael Ortmann, der seinen Vater letztlich „mit dem Bruder zum Arzt brachte.“ Gerade noch rechtzeitig, denn der Diabetologe wies den Senior umgehend in eine Spezialklinik in Bad Oeynhausen ein, wo die Ärzte derzeit um den Erhalt des verbliebenen Beines kämpfen.
Es heißt aber auch, dass eine Vorauszahlung im Ermessensspielraum der Firma gelegen hätte.
Dementi des Taxiunternehmens
Das gibt Taxiunternehmer Jürgen Hauck zu, er hätte damit auch keine Problem gehabt, für ihn aber hat sich die Situation nach Befragung seiner Fahrer völlig anders dargestellt: „Eine Fahrt gegen Vorkasse und Quittung wurde von den Kunden partout abgelehnt. Die Fahrer haben darauf verwiesen, dass man das Geld von der Kassen zurück bekommt.“
Patt. Wo die Wahrheit liegt, ist schwer festzustellen. Ein Ärgernis ist der Fall aber allemal. Schließlich geht es um kranke Menschen.
Am Rande: Eine Stellungnahme von Dr. Michael Hoog, Vorsitzender des Taxiverbands Nordrhein-Westfalen, zu der gängigen Vorgehensweise in solchen Fällen, war trotz mehrfacher Anfragen nicht zu bekommen. Auch eine Antwort.