Gelsenkirchen.

Diesen Termin darf man mit Spannung erwarten. Am Donnerstag, 23. August, kommen die Stadtverordneten um 15 Uhr an der Emscherstraße zusammen. Anlass der frühen Ratssitzung ist vor allem die Einbringung des Haushaltes 2013. Damit soll die Rückkehr zu alten Gepflogenheiten eingeleitet werden, das Thema bereits vor Beginn des betreffenden Haushaltsjahres abzuarbeiten.

Gute Gründe gibt es dafür. Vor allem die Teilnahme der Stadt Gelsenkirchen an der Stufe 2 des Stärkungspaktes Stadtfinanzen, den die rot-grüne Landesregierung schon vor ihrer Wiederwahl initiierte. Damit verbunden werden diverse Bemühungen der Verwaltung sein, um den Auflagen gerecht zu werden, die von der Bezirksregierung Münster als Aufsichtsbehörde kontrolliert werden sollen. Ziel aller Maßnahmen ist es, bis zum Jahr 2018 einen ausgeglichenen Haushalt vorweisen zu können, um ihn ab 2021 aus eigener Kraft zu erreichen. Dafür kassiert Gelsenkirchen im Kerngeschäft des Paktes ab 2014 bis 2018 rund 25 Millionen Euro pro Jahr.

"Stadt nicht kaputtsparen"

Eine volksnahe Frage, die sich in diesem Zusammenhang aufbaut, ist: Wird sich im kommunalen Besteuerungssystem etwas ändern? In anderen Städten, wo Sparpläne bereits vorgestellt wurden, geht es nicht selten um Erhöhungen der Grundsteuer B oder der Gewerbesteuer. Auch Hundebesitzer müssen oft tiefer in ihre Portemonnaies greifen. Wenn die Verwaltungsspitze um Oberbürgermeister Baranowski gemeinsam mit den maßgeblichen Teilen der lokalen Politik Wort hält, kann es kein eisernes Sparpaket werden. Denn die Aussage „Wir werden diese Stadt nicht kaputtsparen“, womit wesentliche Strukturen des öffentlichen und sozialen Lebens gemeint sind, steht als Messlatte in der Tiefe des Raumes.

Da passt eine Nachricht aus Düsseldorf so überhaupt nicht ins Bild: NRW-Kommunen sollen nach einem Gesetzentwurf von Rot-Grün und FDP künftig mehr Geld ausgeben dürfen. Demnach sollen Städte und Gemeinden nicht mehr nur fünf, sondern bis zu zehn Prozent aus ihren Vermögenswerten, der allgemeinen Rücklage, entnehmen dürfen. Dazu gehören Gebäude und Straßen, aber auch Kunstwerke.

Finanzielle Hilfen benötigt

Das Geld dürften Städte und Gemeinden aber nur für Investitionen wie der energetischen Sanierung von kommunalen Gebäuden nutzen, und nicht, um weitere Schulden zu machen. Die Sinnhaftigkeit ist fraglich. Was Städte benötigen sind direkte finanzielle Hilfen, etwa um den U3-Ausbau stemmen zu können. Was sie nicht brauchen, sind weitere Spielräume zur Erhöhung ihrer Kassenkredite.