Gladbeck. . Panik habe sie in die Bahn getrieben, erzählt eine 26-Jährige vor Gericht. Mit dem Zug reiste die Gladbeckerin im vergangenen Jahr kreuz und quer durchs Land - immer ohne Ticket. Sie wollte eine Bewährungsstrafe, die Essener Berufungskammer aber verurteilte sie zu einer Haftstrafe.
Mit dem Zug reiste eine 26-jährige Frau aus Gladbeck im Sommer vergangenen Jahres kreuz und quer durchs Land - immer ohne Fahrschein. Zwölfmal wurde sie erwischt und aus der Bahn verwiesen. Das hinderte sie nicht daran, in die nächste zu steigen und weiter zu fahren. Jetzt muss sie wegen Schwarzfahrens für sechs Monate ins Gefängnis. Das Gladbecker Amtsgericht hatte die Frau wegen ihrer dreisten Rundreisen bereits im Februar sogar zu acht Monaten Haft verurteilt. Sie legte Berufung ein, wollte eine Bewährungsstrafe. Das ging daneben, die Essener Berufungskammer sah dafür keinen Grund, reduzierte die Strafe allerdings um zwei Monate.
Panik habe sie in die Bahn getrieben, erzählt die 26-Jährige vor Gericht. Die Angst vor dem Ex-Freund, der sie geschlagen habe. „Ich bin einfach abgehauen“, sagt sie. „Wieso nach Köln, nach Göttingen, Hannover und bis in den Schwarzwald?“möchte Richter Volker Uhlenbrock wissen. Hätte es der nächste Park nicht auch getan? Dazu fällt der Angeklagten nicht viel ein. Und wo sie sich fast eine Woche in Göttingen aufgehalten hat, ist ihr angeblich auch komplett entfallen.
„Nicht zur Vernunft zu bringen“
Zur Zeit der Fahrten stand die junge Frau unter Bewährung. „Sie macht was sie will“, und sei von ihr „nicht zur Vernunft zu bringen“, berichtet die Bewährungshelferin über die 26-Jährige, die aus schwierigen familiären Verhältnissen stammt. Bis zum 13. Lebensjahr besuchte sie eine Sonderschule. Sie ist Mutter von drei Kindern, die alle nicht bei ihr leben. Auch die Beziehungen zu den Vätern der Kinder scheiterten. Jetzt, sagt sie, sei aber alles anders. Einen guten Mann habe sie gefunden, der sie unterstütze und deshalb werde alles besser. Das bezweifeln sowohl das Gericht als auch Oberstaatsanwältin Birgit Jürgens. „Wahrheit und Lüge dürften sich bei ihr die Waage halten“, befürchtet Jürgens.
Die 26-jährige wisse außerdem genau, dass sie nicht ohne Fahrschein reisen darf. Deshalb, so die Oberstaatsanwältin, sei es „ sehr notwendig“, dass die Strafe vollstreckt werde. Denn: „Sie muss sich an Regeln halten.“