Gelsenkirchen.
Post von der Arbeitsagentur gibt es in diesen Tagen für über 600 Betriebe in Gelsenkirchen, Bottrop und Gladbeck . Darin enthalten sind die Erhebungsunterlagen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im Jahr 2011. Alle Betriebe mit im Jahresdurchschnitt mindestens 20 Arbeitsplätzen sind jährlich zu dieser Meldung verpflichtet.
Ab dieser Arbeitnehmerzahl sind auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die diese Beschäftigungspflicht nicht erfüllt haben, müssen eine Ausgleichsabgabe an das zuständige Integrationsamt leisten. Diese ist abhängig von der Beschäftigungsquote und kann bis zu 260 Euro je unbesetztem Pflichtplatz und Monat betragen. Bis 31. März haben die Unternehmen Zeit, ihrer Meldepflicht nachzukommen und die Unterlagen ausgefüllt an die Arbeitsagentur zurück zu senden.
Software unterstützt Meldeprozess
Die angeschriebenen Arbeitgeber haben neben den erforderlichen Vordrucken auch das Bearbeitungsprogramm Rehadat-Elan auf CD-Rom erhalten. „Das Programm Rehadat-Elan unterstützt beim Ausfüllen der Vordrucke, ermöglicht die Abgabe in elektronischer Form und berechnet gleichzeitig die Höhe einer eventuell anfallenden Ausgleichsabgabe“, erklärt Luidger Wolterhoff, Leiter der Agentur für Arbeit in Gelsenkirchen. Die Software kann auch im Internet unter www.rehadat-elan.de kostenlos herunter geladen werden. Dort finden Arbeitgeber auch Informationen zur Installation und Anwendung des Programms.
Auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten, sind anzeige-pflichtig. Sie werden, ebenso wie Arbeitgeber, die einen zusätzlichen Bedarf haben, gebeten, die Anzeigeunterlagen über den Bestellservice der Bundesagentur für Arbeit unter www.rehadat-elan.de anzufordern.