Dorsten/Essen. .

Bewährung hatte das Landgericht Essen dem 52 Jahre alten Gelsenkirchener gegeben, nachdem er 2008 in Dorsten ein Mädchen sexuell missbraucht hatte. Diese Chance hat er vergeben. Am Donnerstag verurteilte ihn das Landgericht für ein neues Sexualdelikt zu drei Jahren Haft. Zwei Jahre aus der früheren Verurteilung wird er wohl auch noch absitzen müssen.

Als „krassen Bewährungsversager“ charakterisierte Jutta Wendrich-Rosch, Vorsitzende der VI. Strafkammer, den Angeklagten. Dass die V. Strafkammer ihn 2009 wegen des Missbrauchs einer Siebenjährigen lediglich zu zwei Jahren Haft mit Bewährung verurteilt hatte, rief damals in Dorsten öffentliche Kritik hervor. Wegen des Drucks war der Angeklagte nach Gelsenkirchen gezogen. Als die Eltern des Kindes bei Gericht ein Schmerzensgeld in Höhe von 5000 Euro durchsetzten, überzog er sie laut Anklage mit Telefonterror und bedrohte sie.

Er bestritt die Drohungen. Aufgeklärt wurden sie nicht. Das Gericht stellte diesen Komplex ein, weil er für die Strafe nicht ins Gewicht fiel. Richterin Wendrich-Rosch ließ aber im Urteil für das Sexualdelikt wenig Zweifel, was die Kammer von der Wahrheitsliebe des Angeklagten hält: offenbar wenig.

Denn als einvernehmliches „Rumschäkern“ hatte er seinen Kontakt mit der 18 Jahre alten Nachbarin bezeichnet. „Beschönigend“ nannte das Gericht diese Schilderung und verurteilte ihn wegen sexuellen Missbrauchs einer Widerstandsunfähigen. Die beiden und ein Ehepaar aus dem Haus hatten am 21. Mai gemeinsam ein Schalkespiel im Fernsehen verfolgt. Alkohol kreiste, Hasch wurde geraucht. Irgendwann erbrach die Frau, kollabierte. Allein mit ihr in der Wohnung nutzte er ihren bewusstlosen Zustand aus. Er zog sie und sich selbst aus, machte eindeutige Fotos.

Keinen Zweifel hatte das Gericht an der Aussage der 18-Jährigen, die direkt ihren Ex-Freund anrief, als sie langsam klar wurde. Ausgenutzt habe der Angeklagte den Zustand der Frau, sagte die Richterin: „Er bekam ihren Vollrausch mit und wusste, was er tat.“