Schaffrath. Unverhofft stehen der Stadt 130 000 Euro für den Ausbau von Betreuungsplätzen für Unterdreijährige zur Verfügung, weil kleinere Träger ihre Maßnahmen noch nicht abwickeln können. Die Landesmittel sind zeitgebunden, deswegen ist Eile geboten.
Wohin mit 130 000 Euro? Mit dieser Frage hatte am Dienstag der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie bei seiner Sitzung im Schaffrather Jugendheim an der Nottkampstraße zu kämpfen. Der Haken: Das NRW-Fördergeld für den Ausbau von Betreuungsplätzen für Unterdreijährige ist nicht nur zweck-, sondern auch zeitgebunden.
Konkret stand der Ausschuss unter dem Zugzwang, die Mittel an Träger zu vergeben, die bis Ende 2011 den ersten Abschnitt einer (Um-)Baumaßnahme „garantiert“ abschließen können, „denn sonst ist das Geld für Gelsenkirchen verloren“, schärfte Alfons Wissmann, Leiter des städtischen Kinder- und Jugend-Referats, dem Gremium ein. Die Stadt selbst habe mit ihren Ausbauprojekten für die städtischen Kindertageseinrichtungen „den Rand der Möglichkeiten erreicht“.
Die 130 000 Euro stehen der Stadt unverhofft zur Verfügung, weil kleinere Träger sowie die St. Augustinus GmbH ihre Maßnahmen doch nicht in 2011 abwickeln können oder gar keine geplant haben. Der Gesamtförderbetrag von 1,4 Mio Euro in 2011 war auf Basis der 2011/12 gemeldeten U 3-Betreuungsplätze auf die einzelnen Träger in der Stadt aufgeteilt worden.
Auf Anregung von Wolfgang Heinberg (CDU) beauftragte der Ausschuss schließlich einstimmig das Jugendamt, Gespräche mit freien Trägern über noch 2011 zu realisierende Bauabschnitte zu führen.
Zu den Maßnahmen in städtischen Kitas zählen mit je 249 000 Euro Kosten der Anbau von zwei bzw. drei Schlafräumen mit Wickelbereichen Auf dem Schollbruch (Horst) und auf der Hardt (Bismarck). Die gleiche Summe kostet der Umbau der Einrichtung Herforder Straße (Resser Mark) zu einer Kindertagesstätte.