Münster/Essen. .

Der Gesetzgeber schrieb den Kommunen vor, Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren zu schaffen. Auf den Mehrkosten dürfen diese aber nun nicht sitzenbleiben, entschied der NRW-Verfassungsgerichtshof.

Städte und Kreise in NRW müssen für die zusätzlichen Kosten der Kinderbetreuung in Milliarden­höhe einen Ausgleich vom Land erhalten. Dies entschied gestern der NRW-Verfassungsgerichtshof Münster. Er kippte damit die geltende Regelung, die 2008 von der schwarz- ­gelben Landesregierung beschlossen worden war.

Nach Auffassung des Gerichts verstößt das Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz gegen die Landesverfassung. Darin ist das Konnexitätsprinzip verankert, wonach das Land bei der Übertragung neuer kommunaler Aufgaben für einen finanziellen Ausgleich sorgen muss. Sogar das Recht auf kommunale Selbstverwaltung sahen die Richter verletzt und gaben damit einer Verfassungsbeschwerde von 17 kreisfreien Städten statt, darunter Oberhausen, Mülheim, Dortmund, Bochum, Gelsenkirchen und Herne. Diese hatten sich dagegen gewehrt, allein für die Betreuung der unter Dreijäh­rigen aufkommen zu müssen.

150 Millionen Euro fehlen

Bis 2013 soll für jedes dritte Kind dieser Altersgruppe ein Krippenplatz zur Verfügung stehen. Dies hatte noch die Große Koalition beschlossen.

Den Grundsatz „wer bestellt, muss auch bezahlen“, habe die ehemalige Landes­regierung schlichtweg außer Acht gelassen, obwohl die Kommunen immer wieder eine Beteiligung angemahnt hätten, sagte NRW-Familienministerin Ute Schäfer (SPD). Grünen-Landeschef Sven Lehmann forderte CDU und FDP auf, dem Nachtragshaushalt von Rot-Grün zuzustimmen, damit die dringend benötigten 150 Millionen Euro für den Kita-Ausbau bereitgestellt werden könnten.

Erleichterung herrschte in den Städten. „Wir sind hocherfreut“, konstatierte Klaus Gohlke vom Bereich Kinderpädagogik der Stadt Oberhausen. Sie muss 800 zusätzliche Plätze schaffen, was wiederum zusätzliche Kosten für Personal und Räume von fünf Millionen Euro pro Jahr nach sich zieht. „Die dauerhafte Bezuschussung ist sicher eine Herausforderung.“ Dortmund rechnet bis 2013 mit Netto­investitionen für die U3-Betreuung von 19 Millionen Euro, Bochum mit vier Millionen Euro. In Gelsenkirchen müssen noch 500 Plätze bis zum Soll geschaffen werden.

Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) der Freien Wohlfahrtsverbände, die mehr als die Hälfte aller Kita-Plätze stellen, ist einerseits froh über das Signal aus Münster. „Wir hoffen nur, dass deshalb der Ausbau nicht gestoppt oder die Quote eindämmt wird“, räumt Markus Lahrmann, Sprecher der LAG, ein.