Essen. .

Relativ milde kamen vier Angeklagte aus Essen und Gelsenkirchen vor der VII. Essener Strafkammer davon, die in der Art eines Rollkommandos versuchten, den Lohn für eine Prostituierte einzutreiben.

Anfangs hatten sie sich wegen schwerer räuberischer Erpressung verantworten müssen, Mindeststrafe fünf Jahre Haft.

Es ging vor allem um die Frage, ob die Prostituierte Anspruch auf 120 Euro Lohn hatte. Ihr Freier, ein 27 Jahre alter Maler aus Essen, hatte das verneint. Denn er habe gar nicht die Leistung erhalten, für die er bezahlen sollte. Doch mit der Wahrheit nahm der junge Mann es nicht so genau. Unbestritten hatte er bei einer Escort-Agentur in Essen angerufen und um den Besuch einer „Dame“ gebeten. Sie kam und traf auf eine intime Atmosphäre. Denn ihr Freier renovierte gerade die Wohnung seiner Schwester und nutzte deren Abwesenheit, um nicht nur auf nackte Wände starren zu müssen.

„Willst du sterben?“

Die Dame kam und forderte nach der „Arbeit“ ihren Lohn. Er weigerte sich, lockte sie trickreich aus der Wohnung. Womit er nicht rechnete, war die schnelle Reaktion der Escort-Agentur. Vor seiner Tür tauchten in wenigen Minuten die 26-jährige Chefin mit ihrem Ehemann (36) auf. Die beiden hatten sich in Gelsenkirchen Verstärkung in einem 35 und einem 37 Jahre alten Mann geholt. Sie klingelten, klopften – und traten die Tür ein. Unter der Tür lag der Freier. Als er darunter hervor krabbelte, schlugen zwei Leute auf ihn ein, der 35-jährige Gelsenkirchener hielt ihm sogar eine Gaspistole vor den Kopf und schrie: „Willst du sterben?“ Doch bevor die Frage endgültig beantwortet wurde, kam die Polizei.

Im Prozess blieb der 27 Jahre alte Freier dabei, die Dienste der Frau nicht in Anspruch genommen zu haben. Erst nach eindringlicher Belehrung von Richter Fink, wie eine Falschaussage bestraft wird, räumte er ein: „Ja, es gab Geschlechtsverkehr.“

Vierter Angeklagter wurde freigesprochen

Für die Angeklagten bedeutete das Eingeständnis viel. Denn das aggressive Eintreiben einer berechtigten Forderung bedeutet strafrechtlich nur Nötigung und Körperverletzung. Bei der Agenturchefin sah das Gericht keine Beweise, dass sie den Überfall organisiert hatte und stellte das Verfahren gegen 1500 Euro ein. Die beiden Schläger bekamen acht Monate beziehungsweise ein Jahr und vier Monate Haft mit Bewährung. Der vierte Angeklagte, er stand abseits, wurde freigesprochen. Und gegen den Freier leitet Staatsanwalt Koschnick ein Verfahren wegen Betruges ein