Gelsenkirchen. . Es geht um Missbrauch, Zuhälterei und mehr: Ein Gelsenkirchener soll Frauen, darunter auch Minderjährige, zur Prostitution gezwungen haben. Zum Prozessauftakt bezeichnete ihn ein Ermittler als “Hausnummer“ in der Szene.

Sexueller Missbrauch von Jugendlichen, Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger und Zuhälterei – das sind nur drei Punkte, die die Staatsanwaltschaft dem kleinen drahtigen Mann auf der Anklagebank zur Last legt. Von Ende 2008 bis Dezember 2010 hatte der 33-jährige Gelsenkirchener mutmaßlich Frauen, darunter auch Minderjährige, zur Prostitution gezwungen.

In seiner Vernehmung vor Gericht bezeichnete einer der Beamten den Angeklagten als „Hausnummer“ innerhalb der Gelsenkirchener Rotlicht-Szene. Das hätte unter anderem eine Telefonüberwachung bei dem Angeklagten ergeben.

Kokain und Alkohol

Glaubt man dagegen dem Angeklagten, der zum Zeitpunkt der Taten bis zu drei Gramm Kokain und Alkohol konsumiert hatte, war alles ganz anders. Er sei mit den Mädchen lediglich befreundet gewesen. Zwar habe er gewusst, dass sie als Prostituierte arbeiteten, ihr Zuhälter sei er jedoch nicht gewesen. Im Gegenteil, die Freundinnen hätten ihn aus freien Stücken immer mal wieder mit kleineren Summen unterstützt und ihn auch zum gemeinsamen Drogenkonsum eingeladen.

Vorwürfe, er habe ein 15-jähriges Mädchen sexuell missbraucht, wies er zurück. Es sei nie etwas vorgefallen – warum dann drei Nebenklagevertreter, die die mutmaßlichen Opfer des 33-Jährigen vertreten, im Saal saßen, konnte er sich auch nicht erklären.

Aussagen des Angeklagten "schlechter Witz"

Staatsanwalt Tim Engel bezeichnete die Aussagen des Angeklagten als „relativ schlechten Witz“ und machte ihn darauf aufmerksam, dass es ihm sehr zugute käme, wenn er durch ein Geständnis den betroffenen Mädchen eine Aussage vor Gericht ersparen würde. Bis zu einem Drittel einer möglichen Strafe könne ihm so erlassen werden, bekräftigte auch die vorsitzende Richterin den Appell.

Bis zum Fortsetzungstermin am Freitag bleibt dem 33-Jährigen eine Bedenkzeit. Dann stehen die Vernehmungen der Frauen an, damit läuft das Angebot der Kammer ab.